Landesmeister hat geschrieben: zum Beitrag navigieren7. Jul 2026, 09:40
Sind die Stunden nicht egal, wenn mit der Selbstständigkeit mehr Gewinn erwirtschaftet wird als mit der Teilzeitstelle?
Es gilt immer beides, Zeit und Erwerb. Bei mehr als 20h gehen sie halt davon aus, dass man zeitlich überwiegend der Tätigkeit in abhängiger Beschäftigung nachgeht. Wenn Du dann natürlich 100k Gewinn mit der "Nebenselbständigkeit" machst, werden sie trotzdem hellhörig werden.
Das Problem bei dem Dude wird v.a. das gewesen sein, was Certa schreibt: Der hatte garantiert noch keinen Steuerbescheid, sondern wird halt auf Aufforderung ne BWA vorgelegt haben, wo dann die 50k Gewinn drin standen. Dass da am Ende nix von bei ihm ankam, juckt die Kasse dann nicht. Es kann auch sein, dass er dann wieder ein Guthaben bekommt, wenn sich später bei den Bescheiden rausstellt dass er gar nicht den Höchstsatz hätte zahlen müssen. Die Kasse braucht halt irgendwas, um den Beitrag erst mal fest zu setzen.
Der hätte das halt a) auf dem Schirm haben und b) seinen Gewinn auch buchhalterisch und rechtzeitig mindern sollen, wenn er schon ne BWA zur Bemessung vorlegt.