schlimmfinger hat geschrieben: zum Beitrag navigieren25. Jul 2026, 16:55 Ricky, es könnte vom Arbeitgeber ein Argument ankommen, dass das Einwurfeinschreiben der Post ungültig ist. Es gäbe vor kurzem ein Urteil darüber.
Hintergrund:
Ein Arbeitgeber hatte eine Kündigung mittels Einwurfeinschreiben abgeschickt.
Der Postmitarbeiter hatte den Zugang im System elektronisch bestätigt BEVOR der Brief im Briefkasten war. Das war so Vorschrift.
Und deshalb rechtlich angreifbar und galt somit als NICHT zugestellt.
Die Post hat vor kurzem offiziell mitgeteilt, dass zwischenzeitlich dieser Vorgang sich geändert hat und rechtlich nicht mehr zu beanstanden ist.
Quellen:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuend ... 76438.html
https://www.beck-aktuell.de/heute-im-re ... 2026-07-15
Ich habe es ja auch per Mail verschickt im Vorfeld und kann notfalls die Kündigung,da Mehrmach ausgesdruckt und unterschrieben am kommenden Freitag den 31Juli wenn ich zur Niederlassung muss notfalls mitnehmen.
Datum ist mit dem 23.07.2026 versehen.
Ich bin in der Probezeit und habe laut Manteltarifvertrag NRW 4Tage Kündigungsfrist.
Da wird jetzt keiner versuchen mich noch groß aufzuhalten.
Das wäre ja total lächerlich.
Ich habe meine Pflicht erfüllt und habe alles sauber gemacht.