schlimmfinger hat geschrieben: zum Beitrag navigieren25. Jul 2026, 16:55
Ricky, es könnte vom Arbeitgeber ein Argument ankommen, dass das Einwurfeinschreiben der Post ungültig ist. Es gäbe vor kurzem ein Urteil darüber.
Hintergrund:
Ein Arbeitgeber hatte eine Kündigung mittels Einwurfeinschreiben abgeschickt.
Der Postmitarbeiter hatte den Zugang im System elektronisch bestätigt BEVOR der Brief im Briefkasten war. Das war so Vorschrift.
Und deshalb rechtlich angreifbar und galt somit als NICHT zugestellt.
Die Post hat vor kurzem offiziell mitgeteilt, dass zwischenzeitlich dieser Vorgang sich geändert hat und rechtlich nicht mehr zu beanstanden ist.
Ich habe es ja auch per Mail verschickt im Vorfeld und kann notfalls die Kündigung,da Mehrmach ausgesdruckt und unterschrieben am kommenden Freitag den 31Juli wenn ich zur Niederlassung muss notfalls mitnehmen.
Datum ist mit dem 23.07.2026 versehen.
Ich bin in der Probezeit und habe laut Manteltarifvertrag NRW 4Tage Kündigungsfrist.
Da wird jetzt keiner versuchen mich noch groß aufzuhalten.
Das wäre ja total lächerlich.
Ich habe meine Pflicht erfüllt und habe alles sauber gemacht.
Naja, was sollen sie unterm Strich groß machen. "Kündigung war nicht im Umschlag, bitte Montag antreten!"?
Du kommst halt nicht mehr. Durch den Nachweis mit dem Einschreiben sind sie in der Beweispflicht und der Maßnahmenkatalog ist eh recht schmal. Was soll kommen, Abmahnung, Rausschmiss? lol
Maxim hat geschrieben: zum Beitrag navigieren25. Jul 2026, 17:51
Naja, was sollen sie unterm Strich groß machen. "Kündigung war nicht im Umschlag, bitte Montag antreten!"?
Du kommst halt nicht mehr. Durch den Nachweis mit dem Einschreiben sind sie in der Beweispflicht und der Maßnahmenkatalog ist eh recht schmal. Was soll kommen, Abmahnung, Rausschmiss? lol
Ab dem 1August bin ich offiziell eh im neuen Unternehmen.
Wäre auch das erste Mal in 20Jahren das ich so eine Situation hätte.
Kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen....
Konnte es mir damals nicht nehmen lassen die Kündigung persönlich zu übergeben, mit der bitte um Unterschrift, weil ich danach den cholerischen Anfall genießen wollte
Ricky. hat geschrieben: zum Beitrag navigieren24. Jul 2026, 14:02
Ich habe eine 3jahrige Ausbildung als Fachkraft für Schutz Sicherheit abgeschlossen
Normale Bewachungsstätigkeiten machen Sicherheitsmitarbeiter mit §34a Sachkundenachweise das keine abgeschlossene Berufsausbildung darstellt.
btw. glaube ich das viele diesen Job mit dem 34er Schein und Disko Türsteher verwechseln, mein Bruder hatte mal bei der Installation von einem Behälter in einem AKW längere Gespräche mit jmd. mit gleicher Ausbildung und was die dort verdienen ist einfach brutal
-Lümmler- hat geschrieben: zum Beitrag navigieren15. Okt 2025, 16:30
das schwein soll mir erstmal in die augen schauen und die frechheiten wiederholen die er seit jahren im internet gegen mich ausspricht.....
der typ ist ein europaweit bekannter troll ....
H_D hat geschrieben: zum Beitrag navigieren25. Jul 2026, 20:36
Ich höre immer häufiger, dass AG ihre Leute aus dem Homeoffice zurückholen. Ist hier auch jemand betroffen? Wie wird das bei euch begründet?
Bislang nur ein Fall bekannt
Der war oft krank und hat schlechte Performance gehabt
Ist bei uns ziemlich transparent und leicht zu tracken
H_D hat geschrieben: zum Beitrag navigieren25. Jul 2026, 20:36
Ich höre immer häufiger, dass AG ihre Leute aus dem Homeoffice zurückholen. Ist hier auch jemand betroffen? Wie wird das bei euch begründet?
Drei Gründe,
1) Leuten das Leben schwer machen, damit sie gehen und/oder
2) Gefühl des Kontrollverlust durch boomer Middle Manager und/oder
3) stumpfes folgen des Trends
schlimmfinger hat geschrieben: zum Beitrag navigieren25. Jul 2026, 16:55
Ricky, es könnte vom Arbeitgeber ein Argument ankommen, dass das Einwurfeinschreiben der Post ungültig ist. Es gäbe vor kurzem ein Urteil darüber.
Hintergrund:
Ein Arbeitgeber hatte eine Kündigung mittels Einwurfeinschreiben abgeschickt.
Der Postmitarbeiter hatte den Zugang im System elektronisch bestätigt BEVOR der Brief im Briefkasten war. Das war so Vorschrift.
Und deshalb rechtlich angreifbar und galt somit als NICHT zugestellt.
Die Post hat vor kurzem offiziell mitgeteilt, dass zwischenzeitlich dieser Vorgang sich geändert hat und rechtlich nicht mehr zu beanstanden ist.
Ich habe mir das auch alles nochmal in Ruhe durchgelesen.
Das betrifft ja die Arbeitgeber Seite von der aus die Kündigung verschickt worden ist.
Aber auch wieder eine schwachsinnige Rechtssprechung,wenn sich einer auf doof stellt (in dem Fall der Arbeitnehmer) der damit dann auch noch durch kommt.
Und wie du unten selbst aus dem Text zitierst:
Der Vorgang wurde von der Post inzwischen geändert und ist rechtlich nicht mehr zu beanstanden.
Edith:
Habe auch noch von der Post einen Auslieferungsbeleg der die Zustellung zusätzlich dokumentiert.