Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

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Sarvadon
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Feb 2026, 07:25
Skagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Feb 2026, 07:08 https://www.nzz.ch/der-andere-blick/die ... ld.1923077
"Die Macht von Klimaaktivisten reicht bis ins Grundgesetz
Der Verein Deutsche Umwelthilfe hat einen Weg gefunden, die deutsche Bevölkerung zum Klimaschutz zu zwingen. In Deutschland drohen drastische Freiheitsbeschränkungen. Höchste deutsche Gerichte unterstützen das. Es ist beunruhigend, wie Umweltaktivisten über die Justiz nach einem Recht greifen, das dem Parlament vorbehalten sein sollte.

Es habe im Gerichtssaal eine «schallende Ohrfeige» gegeben, hiess es. Ausgeholt hatte dazu dieser Tage der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig mit einem Urteil, das die Bundesregierung an empfindlicher Stelle traf. Ein Schlag ins Gesicht, wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als Klägerin erkannte. Sie hatte dem Gerichtspräsidenten im Verfahren gleichsam die Hand geführt. «Wir haben in allen Punkten gewonnen», erklärte der Verein. Man habe ein «wegweisendes Urteil» erstritten. Dieses besteht hauptsächlich in einer Warnung an die Bundesregierung, sogar an die Bevölkerung Deutschlands insgesamt. Sie lautet: Klimaschutz geht vor, nahezu unbeschränkt. Auch dann, wenn es grundgesetzliche Rechte kosten sollte.

Der Richterspruch von Leipzig lässt in seiner wilden Radikalität ein assoziatives Bild vor Augen entstehen – das von einem Gerichtspräsidenten, der sich zu den Klimaklebern auf die Strasse legt. Wenn eine Rezession das Land verdunkelt, wenn es Arbeitslosigkeit und Bildungsnotstand gibt, wenn die Staatsverschuldung historisch ist, Bürokratie und Digitalisierung rückständig, die Infrastruktur verschlissen nach den Jahren der Merkel-Ära, hinzu noch zwölf Millionen Migranten kommen ohne deutschen Pass, und wenn dann auch noch die USA an Deutschland mehr auszusetzen haben als an Putins Russland – dann lässt sich das Urteil mit einer Plattitüde zusammenfassen: Klimaschutz ist wichtig – unter anderem.

Schockierender Eingriff in die Gewaltenteilung

Das Leipziger Urteil verpflichtet in der Konsequenz die Bundesregierung ab sofort zur vorrangigen und hundertprozentigen Erfüllung ihrer Klimaschutzziele. Diese sehen vor, bis 2030 die CO2-Emissionen um mindestens 65 Prozent zu senken. Das hatte man in Berlin zwischendurch und während der letzten Zeit wohl etwas schleifen lassen. Natürlich wird sich zum Urteil ein Bypass finden lassen oder eine Untertunnelung. Auch ein faktisches Ignorieren erscheint nicht ausgeschlossen. Die bemerkenswerte Gelassenheit, mit der dies in Berlin betrachtet wird, sagt viel über das heutige Verhältnis zwischen Politik und Justiz: Selbst tiefgreifende richterliche Eingriffe gelten inzwischen als steuerbares Risiko. Ein Urteil wie dieses hält man in der Bundesregierung für politisch beherrschbar.

Das Erschreckende am Spruch von Leipzig sind deshalb nur zweitrangig die angedrohten Konsequenzen. Schockierend ist vor allem der Coup, wie Umweltaktivisten über die Justiz in die demokratische Gewaltenteilung eindringen konnten. Sie griffen mit ihrer Klimaklage nach einem Recht, das dem deutschen Parlament vorbehalten sein sollte: die Entscheidung über Klimaschutzziele und den Preis dafür. Im vorliegenden Fall könnten das Freiheits- und Grundrechte sein.

«Risiko schwerwiegender Freiheitseinbussen»

Im Vorfeld des Leipziger Verfahrens hatte es einen entscheidenden Eröffnungsangriff der Justiz auf Parlament und Regierung in Sachen Klimaschutz gegeben. Er liegt erst knapp fünf Jahre zurück. Auch damals war die DUH beteiligt. Mit einem juristischen Schachzug verpflichtete 2021 das Bundesverfassungsgericht die Bundesrepublik zu Aufgaben, die der Bundestag nicht beschlossen hatte und so auch nicht wollte. So münzte das Gericht den Grundgesetz-Umweltschutzartikel 20a aufs Klima um – eine Erweiterung, die das Parlament zuvor abgelehnt hatte. Einen Antrag hierzu hatten die Grünen zwar 2018 in den Bundestag eingebracht, waren damit aber nicht durchgekommen.

Das Bundesverfassungsgericht erfand daraufhin 2021 ein neues Staatsziel, das der «Klimaneutralität». Es war sogar der Meinung, die Klimaneutralität sei gegenüber anderen Werten von Verfassungsrang «umso stärker zu gewichten, je weiter der Klimawandel fortschreitet». Einschränkungen von Grundrechten könnten dabei nicht ausgenommen werden. Schon bis 2030 sahen die Richter «das Risiko schwerwiegender Freiheitseinbussen». Es sei nicht ausgeschlossen, dass ein «CO2-relevanter Freiheitsgebrauch irgendwann im Wesentlichen unterbunden werden» müsse.

Genauso sah man es nun auch am Leipziger Bundesverwaltungsgericht. Bis zum Endpunkt des Klimaziels 2030 sei «praktisch jegliche Freiheit» nicht garantiert, «weil heute nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden sind». Gegenwärtig, so die Bundesverwaltungsrichter, bestehe bereits eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO2. Damit legten die Richter die Revision der Bundesregierung gegen ein Urteil ad acta, das zuvor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gefällt hatte.

Es sieht seltsam aus, diese entschlossene Klimaschützer-Gemeinschaft aus klugen und erfahrenen Staatsjuristen mit den eng fokussierten Aktivisten der Deutschen Umwelthilfe, die sich – mit Steuergeldern gefördert – auf kostenpflichtige Abmahnungen spezialisiert haben, gegen das Parkieren agitieren, gegen Silvesterfeuerwerk und Kaffeekapseln und zahllose Verfahren betreiben gegen Bund und Länder. Die Umwelthilfe erklärt, geltendes Recht durchzusetzen und die Anliegen der Zivilgesellschaft gegenüber Staat und Industrie zu vertreten. Den Menschen zwischen den Institutionen hat sie offenbar weniger im Blick. Erst recht nicht, wie unbeeindruckt sich das Weltklima von seinen persönlichen Opfern zeigt.
Das schon einfach blanker Wahnsinn was dieser steuerfinanzierte Abmahnverein alles zu Wege bekommen hat und wie weit seine Macht bereits reicht..
Siehst du hier wirklich das Problem bei diesem Verein und nicht vielmehr beim (Grund)Gesetz?
Eher bei der boswilligen Interpretation.
Als das GG geschrieben wurde hat bei 20a niemand daran gedacht, dass wir unsere Wirtschaft abwürgen werden um sinnlose Klimaziele zu erreichen
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Wobei man natürlich sagen muss, dass der Nährboden für diese Interpretationen und Eingriffe erst einmal gegeben sein muss. Würde sagen, es ist ein extrem mieses Zusammenspiel beider Faktoren.

Bin gespannt, was daraus wird. Im besten Fall nur Schlagzeilen-Theater.
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Skagerath
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Der Umwelt-Abmahnclub hat vor dem Bundesverwaltungsgericht gewonnen und nicht vor dem BGH oder dem Bundsverfassungsgericht.

Das ist dann schon noch mal eine andere Hausnummer.

Und wenn man es genau nimmt hat das BVG hier nur entschieden das die Umwelthilfe klagen darf bzw das die ursprüngliche Klage gegen die Bundesregierung zulässig war.

Das der tatsächliche Wortlaut der Entscheidung
Das von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 bedarf ergänzender Maßnahmen, um das nationale Klimaziel einer Senkung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent bis 2030 zu erreichen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.


Die Bundesregierung hat auf der Grundlage des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) am 4. Oktober 2023 das Klimaschutzprogramm 2023 beschlossen, das die zur Erreichung des nationalen Klimaziels für 2030 beschlossenen Maßnahmen enthält. Der Kläger, eine anerkannte Umweltvereinigung, begehrt die Ergänzung dieses Programms, weil er weitere Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels als erforderlich ansieht.


Das Oberverwaltungsgericht hat der Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland mit Urteil vom 16. Mai 2024 stattgegeben. Das Klimaschutzprogramm könne Gegenstand einer Umweltverbandsklage sein. Bei den für dessen Inhalt maßgebenden Bestimmungen des Klimaschutzgesetzes handele es sich um umweltbezogene Rechtsvorschriften. Das Klimaschutzprogramm müsse sämtliche Maßnahmen enthalten, die zur Erreichung des Klimaschutzziels für 2030 erforderlich seien. Diesen Anforderungen trage das Programm nicht Rechnung, weil zum einen die Prognosen der treibhausgasmindernden Wirkung der vorgesehenen Maßnahmen fehlerhaft seien und zum anderen eine Lücke von 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten bestehe, die zur Erreichung des Ziels für 2030 geschlossen werden müsse.


Die hiergegen gerichtete Revision der Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Der Kläger kann als Umweltvereinigung gerichtlich geltend machen, dass das Klimaschutzprogramm 2023 der Ergänzung bedarf. Auch wenn die Bundesregierung bei der Auswahl derjenigen Maßnahmen, die sie in das Klimaschutzprogramm durch Beschluss aufnimmt, einen weiten Gestaltungsspielraum hat, ist die Einhaltung der für die Beschlussfassung maßgebenden gesetzlichen Vorgaben einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich. Das Klimaschutzprogramm muss als zentrales Steuerungsinstrument der Klimapolitik sämtliche Maßnahmen enthalten, die zur Erreichung des verbindlichen nationalen Klimaschutzziels für 2030 erforderlich sind. Gemessen daran genügt das Klimaschutzprogramm nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die darin aufgenommenen Maßnahmen reichen auf der Grundlage der bindenden Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts nicht aus, das Klimaschutzziel 2030 einer Senkung der Treibhausgasemissionen um 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu erreichen. Angesichts dessen muss die Beklagte das Programm unter Berücksichtigung der seitherigen Entwicklung der Treibhausgasemissionen ergänzen.
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Eric
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Vielleicht sollte man zumindest die staatlichen Zuschüsse zu dem Verein einstellen.
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Certa
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Skagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Feb 2026, 10:54 Der Umwelt-Abmahnclub hat vor dem Bundesverwaltungsgericht gewonnen und nicht vor dem BGH oder dem Bundsverfassungsgericht.

Das ist dann schon noch mal eine andere Hausnummer.

Und wenn man es genau nimmt hat das BVG hier nur entschieden das die Umwelthilfe klagen darf bzw das die ursprüngliche Klage gegen die Bundesregierung zulässig war.

Das der tatsächliche Wortlaut der Entscheidung
Das von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 bedarf ergänzender Maßnahmen, um das nationale Klimaziel einer Senkung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent bis 2030 zu erreichen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.


Die Bundesregierung hat auf der Grundlage des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) am 4. Oktober 2023 das Klimaschutzprogramm 2023 beschlossen, das die zur Erreichung des nationalen Klimaziels für 2030 beschlossenen Maßnahmen enthält. Der Kläger, eine anerkannte Umweltvereinigung, begehrt die Ergänzung dieses Programms, weil er weitere Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels als erforderlich ansieht.


Das Oberverwaltungsgericht hat der Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland mit Urteil vom 16. Mai 2024 stattgegeben. Das Klimaschutzprogramm könne Gegenstand einer Umweltverbandsklage sein. Bei den für dessen Inhalt maßgebenden Bestimmungen des Klimaschutzgesetzes handele es sich um umweltbezogene Rechtsvorschriften. Das Klimaschutzprogramm müsse sämtliche Maßnahmen enthalten, die zur Erreichung des Klimaschutzziels für 2030 erforderlich seien. Diesen Anforderungen trage das Programm nicht Rechnung, weil zum einen die Prognosen der treibhausgasmindernden Wirkung der vorgesehenen Maßnahmen fehlerhaft seien und zum anderen eine Lücke von 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten bestehe, die zur Erreichung des Ziels für 2030 geschlossen werden müsse.


Die hiergegen gerichtete Revision der Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Der Kläger kann als Umweltvereinigung gerichtlich geltend machen, dass das Klimaschutzprogramm 2023 der Ergänzung bedarf. Auch wenn die Bundesregierung bei der Auswahl derjenigen Maßnahmen, die sie in das Klimaschutzprogramm durch Beschluss aufnimmt, einen weiten Gestaltungsspielraum hat, ist die Einhaltung der für die Beschlussfassung maßgebenden gesetzlichen Vorgaben einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich. Das Klimaschutzprogramm muss als zentrales Steuerungsinstrument der Klimapolitik sämtliche Maßnahmen enthalten, die zur Erreichung des verbindlichen nationalen Klimaschutzziels für 2030 erforderlich sind. Gemessen daran genügt das Klimaschutzprogramm nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die darin aufgenommenen Maßnahmen reichen auf der Grundlage der bindenden Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts nicht aus, das Klimaschutzziel 2030 einer Senkung der Treibhausgasemissionen um 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu erreichen. Angesichts dessen muss die Beklagte das Programm unter Berücksichtigung der seitherigen Entwicklung der Treibhausgasemissionen ergänzen.
Also muss die Bundesregierung sich an die gesetzlichen Vorgaben halten oder halt die Gesetze ändern. Dann braucht man sich auch nicht aufregen, dass jemand Klage einreicht, wenn Gesetze nicht eingehalten werden
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Certa du bist so peinlich echt brutal dein Verhalten
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Certa
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

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Sarvadon
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Wobei er schon Recht hat dass Gesetze geändert werden sollten, zum Beispiel das 2019 beschlossene Klimaschutzgesetz streichen, die Vorgaben auf EU Ebene ändern, aus dem Pariser Klimaschutzabkommen austreten
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Karl_Lagerfeld
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Sarvadon hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Feb 2026, 11:25 Wobei er schon Recht hat dass Gesetze geändert werden sollten, zum Beispiel das 2019 beschlossene Klimaschutzgesetz streichen, die Vorgaben auf EU Ebene ändern, aus dem Pariser Klimaschutzabkommen austreten
Und was müsste passieren damit das geändert wird?
Hört sich für mich ziemlich unrealistisch an ehrlich gesagt.
Karl Lagerfeld hat geschrieben:Wer die 100kg nicht 8 mal auf der Bank drückt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren
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Certa
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Karl_Lagerfeld hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Feb 2026, 11:27
Sarvadon hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Feb 2026, 11:25 Wobei er schon Recht hat dass Gesetze geändert werden sollten, zum Beispiel das 2019 beschlossene Klimaschutzgesetz streichen, die Vorgaben auf EU Ebene ändern, aus dem Pariser Klimaschutzabkommen austreten
Und was müsste passieren damit das geändert wird?
Hört sich für mich ziemlich unrealistisch an ehrlich gesagt.
Einer der unten genannten müsste vielleicht Mal einen Vorstoß in diese Richtung machen

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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Feb 2026, 11:29
Karl_Lagerfeld hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Feb 2026, 11:27
Sarvadon hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Feb 2026, 11:25 Wobei er schon Recht hat dass Gesetze geändert werden sollten, zum Beispiel das 2019 beschlossene Klimaschutzgesetz streichen, die Vorgaben auf EU Ebene ändern, aus dem Pariser Klimaschutzabkommen austreten
Und was müsste passieren damit das geändert wird?
Hört sich für mich ziemlich unrealistisch an ehrlich gesagt.
Einer der unten genannten müsste vielleicht Mal einen Vorstoß in diese Richtung machen

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Vorsitzender der größten Fraktion im EU Parlament: CSU
Ja klar, aber sagen wir mal es gibt einen solchen Vorstoß, was müsste dann passieren damit das ganze geändert wird? Grade mit Blick auf Mehrheiten.
Karl Lagerfeld hat geschrieben:Wer die 100kg nicht 8 mal auf der Bank drückt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren
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Certa
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Karl_Lagerfeld hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Feb 2026, 11:30
Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Feb 2026, 11:29
Karl_Lagerfeld hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Feb 2026, 11:27

Und was müsste passieren damit das geändert wird?
Hört sich für mich ziemlich unrealistisch an ehrlich gesagt.
Einer der unten genannten müsste vielleicht Mal einen Vorstoß in diese Richtung machen

Kanzler: CDU
Präsidentin der europäischen Kommission: CDU
Vorsitzender der größten Fraktion im EU Parlament: CSU
Ja klar, aber sagen wir mal es gibt einen solchen Vorstoß, was müsste dann passieren damit das ganze geändert wird? Grade mit Blick auf Mehrheiten.
Mehrheiten dafür beschaffen und dabei mit der eigenen Fraktion anfangen. Wie bei jedem anderen Vorhaben auch. Es will halt niemand bisher
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Klimaschutzgesetz wurde mit einfacher Mehrheit beschlossen also gehe ich mal davon aus dass man es auch mit einfacher Mehrheit ändern könnte. Für den Austritt aus dem Pariser Klimaschutzabkommen gilt das Gleiche.
Auf EU Ebene wohl bisschen komplizierter
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dutty
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Wir alle wissen ja dass man das GG niemals ändern kann, erzählt uns ja der Insider hier zu Genüge.
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Certa
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

dutty hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Feb 2026, 11:42 Wir alle wissen ja dass man das GG niemals ändern kann, erzählt uns ja der Insider hier zu Genüge.
Das GG wurde erst vor wenigen Monaten angepasst, als die Union die Linkspartei angebettelt hat bei ihrer Schulden Orgie mitzumachen.
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