Eher bei der boswilligen Interpretation.Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Feb 2026, 07:25Siehst du hier wirklich das Problem bei diesem Verein und nicht vielmehr beim (Grund)Gesetz?Skagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Feb 2026, 07:08 https://www.nzz.ch/der-andere-blick/die ... ld.1923077
Das schon einfach blanker Wahnsinn was dieser steuerfinanzierte Abmahnverein alles zu Wege bekommen hat und wie weit seine Macht bereits reicht.."Die Macht von Klimaaktivisten reicht bis ins Grundgesetz
Der Verein Deutsche Umwelthilfe hat einen Weg gefunden, die deutsche Bevölkerung zum Klimaschutz zu zwingen. In Deutschland drohen drastische Freiheitsbeschränkungen. Höchste deutsche Gerichte unterstützen das. Es ist beunruhigend, wie Umweltaktivisten über die Justiz nach einem Recht greifen, das dem Parlament vorbehalten sein sollte.
Es habe im Gerichtssaal eine «schallende Ohrfeige» gegeben, hiess es. Ausgeholt hatte dazu dieser Tage der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig mit einem Urteil, das die Bundesregierung an empfindlicher Stelle traf. Ein Schlag ins Gesicht, wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als Klägerin erkannte. Sie hatte dem Gerichtspräsidenten im Verfahren gleichsam die Hand geführt. «Wir haben in allen Punkten gewonnen», erklärte der Verein. Man habe ein «wegweisendes Urteil» erstritten. Dieses besteht hauptsächlich in einer Warnung an die Bundesregierung, sogar an die Bevölkerung Deutschlands insgesamt. Sie lautet: Klimaschutz geht vor, nahezu unbeschränkt. Auch dann, wenn es grundgesetzliche Rechte kosten sollte.
Der Richterspruch von Leipzig lässt in seiner wilden Radikalität ein assoziatives Bild vor Augen entstehen – das von einem Gerichtspräsidenten, der sich zu den Klimaklebern auf die Strasse legt. Wenn eine Rezession das Land verdunkelt, wenn es Arbeitslosigkeit und Bildungsnotstand gibt, wenn die Staatsverschuldung historisch ist, Bürokratie und Digitalisierung rückständig, die Infrastruktur verschlissen nach den Jahren der Merkel-Ära, hinzu noch zwölf Millionen Migranten kommen ohne deutschen Pass, und wenn dann auch noch die USA an Deutschland mehr auszusetzen haben als an Putins Russland – dann lässt sich das Urteil mit einer Plattitüde zusammenfassen: Klimaschutz ist wichtig – unter anderem.
Schockierender Eingriff in die Gewaltenteilung
Das Leipziger Urteil verpflichtet in der Konsequenz die Bundesregierung ab sofort zur vorrangigen und hundertprozentigen Erfüllung ihrer Klimaschutzziele. Diese sehen vor, bis 2030 die CO2-Emissionen um mindestens 65 Prozent zu senken. Das hatte man in Berlin zwischendurch und während der letzten Zeit wohl etwas schleifen lassen. Natürlich wird sich zum Urteil ein Bypass finden lassen oder eine Untertunnelung. Auch ein faktisches Ignorieren erscheint nicht ausgeschlossen. Die bemerkenswerte Gelassenheit, mit der dies in Berlin betrachtet wird, sagt viel über das heutige Verhältnis zwischen Politik und Justiz: Selbst tiefgreifende richterliche Eingriffe gelten inzwischen als steuerbares Risiko. Ein Urteil wie dieses hält man in der Bundesregierung für politisch beherrschbar.
Das Erschreckende am Spruch von Leipzig sind deshalb nur zweitrangig die angedrohten Konsequenzen. Schockierend ist vor allem der Coup, wie Umweltaktivisten über die Justiz in die demokratische Gewaltenteilung eindringen konnten. Sie griffen mit ihrer Klimaklage nach einem Recht, das dem deutschen Parlament vorbehalten sein sollte: die Entscheidung über Klimaschutzziele und den Preis dafür. Im vorliegenden Fall könnten das Freiheits- und Grundrechte sein.
«Risiko schwerwiegender Freiheitseinbussen»
Im Vorfeld des Leipziger Verfahrens hatte es einen entscheidenden Eröffnungsangriff der Justiz auf Parlament und Regierung in Sachen Klimaschutz gegeben. Er liegt erst knapp fünf Jahre zurück. Auch damals war die DUH beteiligt. Mit einem juristischen Schachzug verpflichtete 2021 das Bundesverfassungsgericht die Bundesrepublik zu Aufgaben, die der Bundestag nicht beschlossen hatte und so auch nicht wollte. So münzte das Gericht den Grundgesetz-Umweltschutzartikel 20a aufs Klima um – eine Erweiterung, die das Parlament zuvor abgelehnt hatte. Einen Antrag hierzu hatten die Grünen zwar 2018 in den Bundestag eingebracht, waren damit aber nicht durchgekommen.
Das Bundesverfassungsgericht erfand daraufhin 2021 ein neues Staatsziel, das der «Klimaneutralität». Es war sogar der Meinung, die Klimaneutralität sei gegenüber anderen Werten von Verfassungsrang «umso stärker zu gewichten, je weiter der Klimawandel fortschreitet». Einschränkungen von Grundrechten könnten dabei nicht ausgenommen werden. Schon bis 2030 sahen die Richter «das Risiko schwerwiegender Freiheitseinbussen». Es sei nicht ausgeschlossen, dass ein «CO2-relevanter Freiheitsgebrauch irgendwann im Wesentlichen unterbunden werden» müsse.
Genauso sah man es nun auch am Leipziger Bundesverwaltungsgericht. Bis zum Endpunkt des Klimaziels 2030 sei «praktisch jegliche Freiheit» nicht garantiert, «weil heute nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden sind». Gegenwärtig, so die Bundesverwaltungsrichter, bestehe bereits eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO2. Damit legten die Richter die Revision der Bundesregierung gegen ein Urteil ad acta, das zuvor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gefällt hatte.
Es sieht seltsam aus, diese entschlossene Klimaschützer-Gemeinschaft aus klugen und erfahrenen Staatsjuristen mit den eng fokussierten Aktivisten der Deutschen Umwelthilfe, die sich – mit Steuergeldern gefördert – auf kostenpflichtige Abmahnungen spezialisiert haben, gegen das Parkieren agitieren, gegen Silvesterfeuerwerk und Kaffeekapseln und zahllose Verfahren betreiben gegen Bund und Länder. Die Umwelthilfe erklärt, geltendes Recht durchzusetzen und die Anliegen der Zivilgesellschaft gegenüber Staat und Industrie zu vertreten. Den Menschen zwischen den Institutionen hat sie offenbar weniger im Blick. Erst recht nicht, wie unbeeindruckt sich das Weltklima von seinen persönlichen Opfern zeigt.
Als das GG geschrieben wurde hat bei 20a niemand daran gedacht, dass wir unsere Wirtschaft abwürgen werden um sinnlose Klimaziele zu erreichen