Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
https://www.welt.de/debatte/plus69805f7 ... ngnis.html
Das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeigt: Deutschland hat sich in ein Klimaschutz-Korsett eingeschnürt, das bedrohliche Einschnitte zur Folge haben wird. Das beschlossene Klimaschutzprogramm von 2023 reiche nicht aus, um die gesetzlichen Klimaziele zu erreichen, hat das Gericht entschieden; geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Die Regierung müsse zusätzliche Maßnahmen ergreifen.
Die Entscheidung ist juristisch plausibel, denn sie folgt dem Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021. Gleichzeitig wirft sie ernste Fragen zur ökonomischen Belastung auf. Deutschland muss massiv CO₂ reduzieren, obwohl der globale Effekt kaum messbar ist und Emissionen ins Ausland verlagert werden, weil Industrie aus Deutschland abwandert.
Das Verfassungsgericht hatte festgestellt, dass „nahezu jede Freiheitsbetätigung mit CO₂-Emissionen verbunden“ sei, weshalb für Klimaneutralität eine weitreichende „Transformation“ erforderlich sei. „Die Regierung wird nicht umhinkommen, Einschränkungen grundrechtlicher Freiheit zu verfügen“, folgert Müller-Franken.
Zwar erscheint der Gedanke der Gerichte plausibel, dass der geringe Anteil Deutschlands an den globalen CO₂-Emissionen kein Argument gegen Klimaschutzverpflichtungen sein kann. Doch wirkt es zerstörerisch, daraus ein verfassungsrechtliches, nationales Prinzip abzuleiten, anstatt das Klimaproblem in globalen Verhandlungen zu lösen – als spieltheoretisches Problem ist es anders gar nicht lösbar.
Während die meisten Konkurrenten auf dem Weltmarkt, darunter auch die größten CO₂-Verursacher China und die USA, Wachstum über Klimaschutz stellen, muss Deutschland in allen Bereichen die Energieversorgung beschränken. Insbesondere im Verkehrssektor besteht Nachholbedarf: Maßnahmen wie ein generelles Tempolimit, höhere Spritpreise, Verbote von Kurzstreckenflügen oder die Abschaffung des Dienstwagenprivilegs stehen als Erstes zur Diskussion. Zudem erfordern die Heizungswende und „Gebäudeeffizienz“ enorme Investitionen, die jeden Bürger betreffen.
Interessant - wird schon gut gehen
Der einzige Ausweg aus dem deutschen „Klimagefängnis“ liegt im erneuten Gang vors Verfassungsgericht: „Dazu müsste die Frage im Vordergrund stehen, ob die Eignung von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen zum Klimaschutz aus einer reinen Binnensicht wie bislang, oder aus einer globalen Perspektive zu betrachten ist“, erläutert Müller-Franken. Der Austritt der USA aus dem Pariser Klimaabkommen oder der Rückzug von Kapitalanlagegesellschaften wie etwa BlackRock aus dem Green Deal zeigten, dass sich die Lage grundlegend geändert habe.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
deutsche Umwelthilfe. ein verein, der restlos aufgelöst gehört.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Was sind denn freiheitsbeschränkende Maßnahmen zum Klimaschutz wieder für ein perverses Ding?
- US_Citizen
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Im Zweifel Hebel, die das Leben in DE weiter unattraktiv machen.Gurkenplatzer hat geschrieben: zum Beitrag navigieren2. Feb 2026, 21:27 Was sind denn freiheitsbeschränkende Maßnahmen zum Klimaschutz wieder für ein perverses Ding?
Grundsätzlich muss man zustimmen, dass nichts tun (weil andere es so handhaben) keine Lösung sein kann. Wir befinden uns wirtschaftlich und gesellschaftlich aber schlicht überhaupt nicht in der Position, jetzt noch über „freiheitsbeschränkende Maßnahmen“ zu sprechen. Das wird dazu führen, dass noch mehr Unternehmen und Leistungsträger abwandern, die maßgeblich das System stützen. Die Rechnung wird nicht aufgehen.
- Homelander
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Das interessiert links-grüne Politik aber nicht. Für die steht Klimaschutz vor Wirtschaft.US_Citizen hat geschrieben: zum Beitrag navigieren2. Feb 2026, 22:59Im Zweifel Hebel, die das Leben in DE weiter unattraktiv machen.Gurkenplatzer hat geschrieben: zum Beitrag navigieren2. Feb 2026, 21:27 Was sind denn freiheitsbeschränkende Maßnahmen zum Klimaschutz wieder für ein perverses Ding?
Grundsätzlich muss man zustimmen, dass nichts tun (weil andere es so handhaben) keine Lösung sein kann. Wir befinden uns wirtschaftlich und gesellschaftlich aber schlicht überhaupt nicht in der Position, jetzt noch über „freiheitsbeschränkende Maßnahmen“ zu sprechen. Das wird dazu führen, dass noch mehr Unternehmen und Leistungsträger abwandern, die maßgeblich das System stützen. Die Rechnung wird nicht aufgehen.
-Lümmler- hat geschrieben: zum Beitrag navigieren15. Okt 2025, 16:30 das schwein soll mir erstmal in die augen schauen und die frechheiten wiederholen die er seit jahren im internet gegen mich ausspricht.....
der typ ist ein europaweit bekannter troll ....
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
https://www.hna.de/lokales/goettingen/g ... 49425.html
Absolut geisteskrank. Vor einer "Unterkunft" also, soso.
Absolut geisteskrank. Vor einer "Unterkunft" also, soso.
Verurteilter Gewalttäter sticht erneut zu – Not-OP rettet Opfer
Ein 32-Jähriger soll einem Mann ein Messer in den Oberbauch gerammt haben. Schon 2017 tötete er einen 34-Jährigen mit einem Messerstich ins Herz.
Göttingen – Ein einschlägig vorbestrafter Gewalttäter muss sich erneut wegen eines versuchten Tötungsdelikts vor dem Landgericht Göttingen verantworten.
Der 32-Jährige hat sich mehrfach wegen gefährlicher Gewaltdelikte vor Gericht verantworten müssen. 2017 verurteilte ihn die Schwurgerichtskammer des Landgerichts wegen einer tödlichen Messerattacke vor einem Lokal am Wilhelmsplatz zu sieben Jahren Freiheitsstrafe.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er einem 34-Jährigen mit einem Küchenmesser in die Brust gestochen hatte. Der 34-Jährige erlitt einen 15 Zentimeter tiefen Stich ins Herz. Er erlag im Uni-Klinikum diesen schweren Verletzungen.
Nachdem der 32-Jährige zwischenzeitlich seine mehrjährige Haftstrafe abgesessen hatte, stand er im Sommer 2025 erneut vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn auch wegen gefährlicher Körperverletzung und besonders schwerer räuberischer Erpressung angeklagt. Sie warf ihm vor, Mitte Januar 2025 im Umfeld des Waageplatzes drei Männer mit einem Messer bedroht zu haben. Zwei von ihnen habe er durch Stiche verletzt.
Der 31-Jährige war noch in der Nacht festgenommen worden und kam in Untersuchungshaft. Laut Gericht ließ sich jedoch nicht mit der nötigen Sicherheit feststellen, dass er die Taten begangen hatte. Der Mann erhielt daher einen Freispruch. Das Gericht ordnete an, dass er für die Zeit in der U-Haft eine Haftentschädigung erhält. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Freispruch Revision eingelegt, der Fall ist noch vor dem Bundesgerichtshof anhängig.
Zwei Monate später wurde der 32-Jährige erneut festgenommen, wieder wegen einer mutmaßlichen Messerattacke. Schauplatz war eine Unterkunft im Neuen Weg in der Göttinger Weststadt. Laut Staatsanwaltschaft soll der 32-Jährige dort in der Nacht zum 2. Oktober mit dem späteren Opfer Kokain konsumiert haben. Dann sei es zu einem Streit gekommen. Im Zuge der Auseinandersetzung, beide hatten Messer dabei, soll der 32-Jährige zwei Schnittverletzungen am kleinen Finger erlitten haben, der 35-Jährige einen zwei Zentimeter tiefen Stich im Oberarm. Infolge der Verletzung habe der 35-Jährige viel Blut verloren, sei stark geschwächt gewesen, sagte Staatsanwaltssprecher Buick.
Ein unbeteiligter Zeuge sei mit dem 35-Jährigen nach draußen gegangen. Der Angeklagte sei hinter ihnen hergelaufen und habe gerufen: „Ich werde dich töten.“ Anschließend habe er dem 35-Jährigen mit dem Messer einen Stich in den Oberbauch versetzt. Wenig später nahm die Polizei den 32-Jährigen unweit des Tatorts fest. Der Prozess soll im Frühjahr starten.
- Skagerath
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
https://www.nzz.ch/der-andere-blick/die ... ld.1923077
Das schon einfach blanker Wahnsinn was dieser steuerfinanzierte Abmahnverein alles zu Wege bekommen hat und wie weit seine Macht bereits reicht.."Die Macht von Klimaaktivisten reicht bis ins Grundgesetz
Der Verein Deutsche Umwelthilfe hat einen Weg gefunden, die deutsche Bevölkerung zum Klimaschutz zu zwingen. In Deutschland drohen drastische Freiheitsbeschränkungen. Höchste deutsche Gerichte unterstützen das. Es ist beunruhigend, wie Umweltaktivisten über die Justiz nach einem Recht greifen, das dem Parlament vorbehalten sein sollte.
Es habe im Gerichtssaal eine «schallende Ohrfeige» gegeben, hiess es. Ausgeholt hatte dazu dieser Tage der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig mit einem Urteil, das die Bundesregierung an empfindlicher Stelle traf. Ein Schlag ins Gesicht, wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als Klägerin erkannte. Sie hatte dem Gerichtspräsidenten im Verfahren gleichsam die Hand geführt. «Wir haben in allen Punkten gewonnen», erklärte der Verein. Man habe ein «wegweisendes Urteil» erstritten. Dieses besteht hauptsächlich in einer Warnung an die Bundesregierung, sogar an die Bevölkerung Deutschlands insgesamt. Sie lautet: Klimaschutz geht vor, nahezu unbeschränkt. Auch dann, wenn es grundgesetzliche Rechte kosten sollte.
Der Richterspruch von Leipzig lässt in seiner wilden Radikalität ein assoziatives Bild vor Augen entstehen – das von einem Gerichtspräsidenten, der sich zu den Klimaklebern auf die Strasse legt. Wenn eine Rezession das Land verdunkelt, wenn es Arbeitslosigkeit und Bildungsnotstand gibt, wenn die Staatsverschuldung historisch ist, Bürokratie und Digitalisierung rückständig, die Infrastruktur verschlissen nach den Jahren der Merkel-Ära, hinzu noch zwölf Millionen Migranten kommen ohne deutschen Pass, und wenn dann auch noch die USA an Deutschland mehr auszusetzen haben als an Putins Russland – dann lässt sich das Urteil mit einer Plattitüde zusammenfassen: Klimaschutz ist wichtig – unter anderem.
Schockierender Eingriff in die Gewaltenteilung
Das Leipziger Urteil verpflichtet in der Konsequenz die Bundesregierung ab sofort zur vorrangigen und hundertprozentigen Erfüllung ihrer Klimaschutzziele. Diese sehen vor, bis 2030 die CO2-Emissionen um mindestens 65 Prozent zu senken. Das hatte man in Berlin zwischendurch und während der letzten Zeit wohl etwas schleifen lassen. Natürlich wird sich zum Urteil ein Bypass finden lassen oder eine Untertunnelung. Auch ein faktisches Ignorieren erscheint nicht ausgeschlossen. Die bemerkenswerte Gelassenheit, mit der dies in Berlin betrachtet wird, sagt viel über das heutige Verhältnis zwischen Politik und Justiz: Selbst tiefgreifende richterliche Eingriffe gelten inzwischen als steuerbares Risiko. Ein Urteil wie dieses hält man in der Bundesregierung für politisch beherrschbar.
Das Erschreckende am Spruch von Leipzig sind deshalb nur zweitrangig die angedrohten Konsequenzen. Schockierend ist vor allem der Coup, wie Umweltaktivisten über die Justiz in die demokratische Gewaltenteilung eindringen konnten. Sie griffen mit ihrer Klimaklage nach einem Recht, das dem deutschen Parlament vorbehalten sein sollte: die Entscheidung über Klimaschutzziele und den Preis dafür. Im vorliegenden Fall könnten das Freiheits- und Grundrechte sein.
«Risiko schwerwiegender Freiheitseinbussen»
Im Vorfeld des Leipziger Verfahrens hatte es einen entscheidenden Eröffnungsangriff der Justiz auf Parlament und Regierung in Sachen Klimaschutz gegeben. Er liegt erst knapp fünf Jahre zurück. Auch damals war die DUH beteiligt. Mit einem juristischen Schachzug verpflichtete 2021 das Bundesverfassungsgericht die Bundesrepublik zu Aufgaben, die der Bundestag nicht beschlossen hatte und so auch nicht wollte. So münzte das Gericht den Grundgesetz-Umweltschutzartikel 20a aufs Klima um – eine Erweiterung, die das Parlament zuvor abgelehnt hatte. Einen Antrag hierzu hatten die Grünen zwar 2018 in den Bundestag eingebracht, waren damit aber nicht durchgekommen.
Das Bundesverfassungsgericht erfand daraufhin 2021 ein neues Staatsziel, das der «Klimaneutralität». Es war sogar der Meinung, die Klimaneutralität sei gegenüber anderen Werten von Verfassungsrang «umso stärker zu gewichten, je weiter der Klimawandel fortschreitet». Einschränkungen von Grundrechten könnten dabei nicht ausgenommen werden. Schon bis 2030 sahen die Richter «das Risiko schwerwiegender Freiheitseinbussen». Es sei nicht ausgeschlossen, dass ein «CO2-relevanter Freiheitsgebrauch irgendwann im Wesentlichen unterbunden werden» müsse.
Genauso sah man es nun auch am Leipziger Bundesverwaltungsgericht. Bis zum Endpunkt des Klimaziels 2030 sei «praktisch jegliche Freiheit» nicht garantiert, «weil heute nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden sind». Gegenwärtig, so die Bundesverwaltungsrichter, bestehe bereits eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO2. Damit legten die Richter die Revision der Bundesregierung gegen ein Urteil ad acta, das zuvor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gefällt hatte.
Es sieht seltsam aus, diese entschlossene Klimaschützer-Gemeinschaft aus klugen und erfahrenen Staatsjuristen mit den eng fokussierten Aktivisten der Deutschen Umwelthilfe, die sich – mit Steuergeldern gefördert – auf kostenpflichtige Abmahnungen spezialisiert haben, gegen das Parkieren agitieren, gegen Silvesterfeuerwerk und Kaffeekapseln und zahllose Verfahren betreiben gegen Bund und Länder. Die Umwelthilfe erklärt, geltendes Recht durchzusetzen und die Anliegen der Zivilgesellschaft gegenüber Staat und Industrie zu vertreten. Den Menschen zwischen den Institutionen hat sie offenbar weniger im Blick. Erst recht nicht, wie unbeeindruckt sich das Weltklima von seinen persönlichen Opfern zeigt.
- Certa
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Siehst du hier wirklich das Problem bei diesem Verein und nicht vielmehr beim (Grund)Gesetz?Skagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Feb 2026, 07:08 https://www.nzz.ch/der-andere-blick/die ... ld.1923077
Das schon einfach blanker Wahnsinn was dieser steuerfinanzierte Abmahnverein alles zu Wege bekommen hat und wie weit seine Macht bereits reicht.."Die Macht von Klimaaktivisten reicht bis ins Grundgesetz
Der Verein Deutsche Umwelthilfe hat einen Weg gefunden, die deutsche Bevölkerung zum Klimaschutz zu zwingen. In Deutschland drohen drastische Freiheitsbeschränkungen. Höchste deutsche Gerichte unterstützen das. Es ist beunruhigend, wie Umweltaktivisten über die Justiz nach einem Recht greifen, das dem Parlament vorbehalten sein sollte.
Es habe im Gerichtssaal eine «schallende Ohrfeige» gegeben, hiess es. Ausgeholt hatte dazu dieser Tage der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig mit einem Urteil, das die Bundesregierung an empfindlicher Stelle traf. Ein Schlag ins Gesicht, wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als Klägerin erkannte. Sie hatte dem Gerichtspräsidenten im Verfahren gleichsam die Hand geführt. «Wir haben in allen Punkten gewonnen», erklärte der Verein. Man habe ein «wegweisendes Urteil» erstritten. Dieses besteht hauptsächlich in einer Warnung an die Bundesregierung, sogar an die Bevölkerung Deutschlands insgesamt. Sie lautet: Klimaschutz geht vor, nahezu unbeschränkt. Auch dann, wenn es grundgesetzliche Rechte kosten sollte.
Der Richterspruch von Leipzig lässt in seiner wilden Radikalität ein assoziatives Bild vor Augen entstehen – das von einem Gerichtspräsidenten, der sich zu den Klimaklebern auf die Strasse legt. Wenn eine Rezession das Land verdunkelt, wenn es Arbeitslosigkeit und Bildungsnotstand gibt, wenn die Staatsverschuldung historisch ist, Bürokratie und Digitalisierung rückständig, die Infrastruktur verschlissen nach den Jahren der Merkel-Ära, hinzu noch zwölf Millionen Migranten kommen ohne deutschen Pass, und wenn dann auch noch die USA an Deutschland mehr auszusetzen haben als an Putins Russland – dann lässt sich das Urteil mit einer Plattitüde zusammenfassen: Klimaschutz ist wichtig – unter anderem.
Schockierender Eingriff in die Gewaltenteilung
Das Leipziger Urteil verpflichtet in der Konsequenz die Bundesregierung ab sofort zur vorrangigen und hundertprozentigen Erfüllung ihrer Klimaschutzziele. Diese sehen vor, bis 2030 die CO2-Emissionen um mindestens 65 Prozent zu senken. Das hatte man in Berlin zwischendurch und während der letzten Zeit wohl etwas schleifen lassen. Natürlich wird sich zum Urteil ein Bypass finden lassen oder eine Untertunnelung. Auch ein faktisches Ignorieren erscheint nicht ausgeschlossen. Die bemerkenswerte Gelassenheit, mit der dies in Berlin betrachtet wird, sagt viel über das heutige Verhältnis zwischen Politik und Justiz: Selbst tiefgreifende richterliche Eingriffe gelten inzwischen als steuerbares Risiko. Ein Urteil wie dieses hält man in der Bundesregierung für politisch beherrschbar.
Das Erschreckende am Spruch von Leipzig sind deshalb nur zweitrangig die angedrohten Konsequenzen. Schockierend ist vor allem der Coup, wie Umweltaktivisten über die Justiz in die demokratische Gewaltenteilung eindringen konnten. Sie griffen mit ihrer Klimaklage nach einem Recht, das dem deutschen Parlament vorbehalten sein sollte: die Entscheidung über Klimaschutzziele und den Preis dafür. Im vorliegenden Fall könnten das Freiheits- und Grundrechte sein.
«Risiko schwerwiegender Freiheitseinbussen»
Im Vorfeld des Leipziger Verfahrens hatte es einen entscheidenden Eröffnungsangriff der Justiz auf Parlament und Regierung in Sachen Klimaschutz gegeben. Er liegt erst knapp fünf Jahre zurück. Auch damals war die DUH beteiligt. Mit einem juristischen Schachzug verpflichtete 2021 das Bundesverfassungsgericht die Bundesrepublik zu Aufgaben, die der Bundestag nicht beschlossen hatte und so auch nicht wollte. So münzte das Gericht den Grundgesetz-Umweltschutzartikel 20a aufs Klima um – eine Erweiterung, die das Parlament zuvor abgelehnt hatte. Einen Antrag hierzu hatten die Grünen zwar 2018 in den Bundestag eingebracht, waren damit aber nicht durchgekommen.
Das Bundesverfassungsgericht erfand daraufhin 2021 ein neues Staatsziel, das der «Klimaneutralität». Es war sogar der Meinung, die Klimaneutralität sei gegenüber anderen Werten von Verfassungsrang «umso stärker zu gewichten, je weiter der Klimawandel fortschreitet». Einschränkungen von Grundrechten könnten dabei nicht ausgenommen werden. Schon bis 2030 sahen die Richter «das Risiko schwerwiegender Freiheitseinbussen». Es sei nicht ausgeschlossen, dass ein «CO2-relevanter Freiheitsgebrauch irgendwann im Wesentlichen unterbunden werden» müsse.
Genauso sah man es nun auch am Leipziger Bundesverwaltungsgericht. Bis zum Endpunkt des Klimaziels 2030 sei «praktisch jegliche Freiheit» nicht garantiert, «weil heute nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden sind». Gegenwärtig, so die Bundesverwaltungsrichter, bestehe bereits eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO2. Damit legten die Richter die Revision der Bundesregierung gegen ein Urteil ad acta, das zuvor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gefällt hatte.
Es sieht seltsam aus, diese entschlossene Klimaschützer-Gemeinschaft aus klugen und erfahrenen Staatsjuristen mit den eng fokussierten Aktivisten der Deutschen Umwelthilfe, die sich – mit Steuergeldern gefördert – auf kostenpflichtige Abmahnungen spezialisiert haben, gegen das Parkieren agitieren, gegen Silvesterfeuerwerk und Kaffeekapseln und zahllose Verfahren betreiben gegen Bund und Länder. Die Umwelthilfe erklärt, geltendes Recht durchzusetzen und die Anliegen der Zivilgesellschaft gegenüber Staat und Industrie zu vertreten. Den Menschen zwischen den Institutionen hat sie offenbar weniger im Blick. Erst recht nicht, wie unbeeindruckt sich das Weltklima von seinen persönlichen Opfern zeigt.
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summerset
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Vermutlich ein Revival des autofreien Sonntags.Gurkenplatzer hat geschrieben: zum Beitrag navigieren2. Feb 2026, 21:27 Was sind denn freiheitsbeschränkende Maßnahmen zum Klimaschutz wieder für ein perverses Ding?
- H_B
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Diesmal dann hoffentlich mit Sicherungsverwahrung bis Lebensende. Was will man mit so einem in unserer Gesellschaft noch anfangen, der hat fertig.Abraxas hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Feb 2026, 00:24 https://www.hna.de/lokales/goettingen/g ... 49425.html
Absolut geisteskrank. Vor einer "Unterkunft" also, soso.
Verurteilter Gewalttäter sticht erneut zu – Not-OP rettet Opfer
Ein 32-Jähriger soll einem Mann ein Messer in den Oberbauch gerammt haben. Schon 2017 tötete er einen 34-Jährigen mit einem Messerstich ins Herz.Göttingen – Ein einschlägig vorbestrafter Gewalttäter muss sich erneut wegen eines versuchten Tötungsdelikts vor dem Landgericht Göttingen verantworten.
Der 32-Jährige hat sich mehrfach wegen gefährlicher Gewaltdelikte vor Gericht verantworten müssen. 2017 verurteilte ihn die Schwurgerichtskammer des Landgerichts wegen einer tödlichen Messerattacke vor einem Lokal am Wilhelmsplatz zu sieben Jahren Freiheitsstrafe.Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er einem 34-Jährigen mit einem Küchenmesser in die Brust gestochen hatte. Der 34-Jährige erlitt einen 15 Zentimeter tiefen Stich ins Herz. Er erlag im Uni-Klinikum diesen schweren Verletzungen.Nachdem der 32-Jährige zwischenzeitlich seine mehrjährige Haftstrafe abgesessen hatte, stand er im Sommer 2025 erneut vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn auch wegen gefährlicher Körperverletzung und besonders schwerer räuberischer Erpressung angeklagt. Sie warf ihm vor, Mitte Januar 2025 im Umfeld des Waageplatzes drei Männer mit einem Messer bedroht zu haben. Zwei von ihnen habe er durch Stiche verletzt.Der 31-Jährige war noch in der Nacht festgenommen worden und kam in Untersuchungshaft. Laut Gericht ließ sich jedoch nicht mit der nötigen Sicherheit feststellen, dass er die Taten begangen hatte. Der Mann erhielt daher einen Freispruch. Das Gericht ordnete an, dass er für die Zeit in der U-Haft eine Haftentschädigung erhält. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Freispruch Revision eingelegt, der Fall ist noch vor dem Bundesgerichtshof anhängig.Zwei Monate später wurde der 32-Jährige erneut festgenommen, wieder wegen einer mutmaßlichen Messerattacke. Schauplatz war eine Unterkunft im Neuen Weg in der Göttinger Weststadt. Laut Staatsanwaltschaft soll der 32-Jährige dort in der Nacht zum 2. Oktober mit dem späteren Opfer Kokain konsumiert haben. Dann sei es zu einem Streit gekommen. Im Zuge der Auseinandersetzung, beide hatten Messer dabei, soll der 32-Jährige zwei Schnittverletzungen am kleinen Finger erlitten haben, der 35-Jährige einen zwei Zentimeter tiefen Stich im Oberarm. Infolge der Verletzung habe der 35-Jährige viel Blut verloren, sei stark geschwächt gewesen, sagte Staatsanwaltssprecher Buick.Ein unbeteiligter Zeuge sei mit dem 35-Jährigen nach draußen gegangen. Der Angeklagte sei hinter ihnen hergelaufen und habe gerufen: „Ich werde dich töten.“ Anschließend habe er dem 35-Jährigen mit dem Messer einen Stich in den Oberbauch versetzt. Wenig später nahm die Polizei den 32-Jährigen unweit des Tatorts fest. Der Prozess soll im Frühjahr starten.
H_D hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Okt 2023, 12:20 Re: Supp für die Potenz
Zum Test mal den all night long von hinten testen
- Skagerath
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Es ist die Art, wie dieser Verein vorgeht, um seine Ziele zu erreichen.Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Feb 2026, 07:25Siehst du hier wirklich das Problem bei diesem Verein und nicht vielmehr beim (Grund)Gesetz?Skagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Feb 2026, 07:08 https://www.nzz.ch/der-andere-blick/die ... ld.1923077
Das schon einfach blanker Wahnsinn was dieser steuerfinanzierte Abmahnverein alles zu Wege bekommen hat und wie weit seine Macht bereits reicht.."Die Macht von Klimaaktivisten reicht bis ins Grundgesetz
Der Verein Deutsche Umwelthilfe hat einen Weg gefunden, die deutsche Bevölkerung zum Klimaschutz zu zwingen. In Deutschland drohen drastische Freiheitsbeschränkungen. Höchste deutsche Gerichte unterstützen das. Es ist beunruhigend, wie Umweltaktivisten über die Justiz nach einem Recht greifen, das dem Parlament vorbehalten sein sollte.
Es habe im Gerichtssaal eine «schallende Ohrfeige» gegeben, hiess es. Ausgeholt hatte dazu dieser Tage der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig mit einem Urteil, das die Bundesregierung an empfindlicher Stelle traf. Ein Schlag ins Gesicht, wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als Klägerin erkannte. Sie hatte dem Gerichtspräsidenten im Verfahren gleichsam die Hand geführt. «Wir haben in allen Punkten gewonnen», erklärte der Verein. Man habe ein «wegweisendes Urteil» erstritten. Dieses besteht hauptsächlich in einer Warnung an die Bundesregierung, sogar an die Bevölkerung Deutschlands insgesamt. Sie lautet: Klimaschutz geht vor, nahezu unbeschränkt. Auch dann, wenn es grundgesetzliche Rechte kosten sollte.
Der Richterspruch von Leipzig lässt in seiner wilden Radikalität ein assoziatives Bild vor Augen entstehen – das von einem Gerichtspräsidenten, der sich zu den Klimaklebern auf die Strasse legt. Wenn eine Rezession das Land verdunkelt, wenn es Arbeitslosigkeit und Bildungsnotstand gibt, wenn die Staatsverschuldung historisch ist, Bürokratie und Digitalisierung rückständig, die Infrastruktur verschlissen nach den Jahren der Merkel-Ära, hinzu noch zwölf Millionen Migranten kommen ohne deutschen Pass, und wenn dann auch noch die USA an Deutschland mehr auszusetzen haben als an Putins Russland – dann lässt sich das Urteil mit einer Plattitüde zusammenfassen: Klimaschutz ist wichtig – unter anderem.
Schockierender Eingriff in die Gewaltenteilung
Das Leipziger Urteil verpflichtet in der Konsequenz die Bundesregierung ab sofort zur vorrangigen und hundertprozentigen Erfüllung ihrer Klimaschutzziele. Diese sehen vor, bis 2030 die CO2-Emissionen um mindestens 65 Prozent zu senken. Das hatte man in Berlin zwischendurch und während der letzten Zeit wohl etwas schleifen lassen. Natürlich wird sich zum Urteil ein Bypass finden lassen oder eine Untertunnelung. Auch ein faktisches Ignorieren erscheint nicht ausgeschlossen. Die bemerkenswerte Gelassenheit, mit der dies in Berlin betrachtet wird, sagt viel über das heutige Verhältnis zwischen Politik und Justiz: Selbst tiefgreifende richterliche Eingriffe gelten inzwischen als steuerbares Risiko. Ein Urteil wie dieses hält man in der Bundesregierung für politisch beherrschbar.
Das Erschreckende am Spruch von Leipzig sind deshalb nur zweitrangig die angedrohten Konsequenzen. Schockierend ist vor allem der Coup, wie Umweltaktivisten über die Justiz in die demokratische Gewaltenteilung eindringen konnten. Sie griffen mit ihrer Klimaklage nach einem Recht, das dem deutschen Parlament vorbehalten sein sollte: die Entscheidung über Klimaschutzziele und den Preis dafür. Im vorliegenden Fall könnten das Freiheits- und Grundrechte sein.
«Risiko schwerwiegender Freiheitseinbussen»
Im Vorfeld des Leipziger Verfahrens hatte es einen entscheidenden Eröffnungsangriff der Justiz auf Parlament und Regierung in Sachen Klimaschutz gegeben. Er liegt erst knapp fünf Jahre zurück. Auch damals war die DUH beteiligt. Mit einem juristischen Schachzug verpflichtete 2021 das Bundesverfassungsgericht die Bundesrepublik zu Aufgaben, die der Bundestag nicht beschlossen hatte und so auch nicht wollte. So münzte das Gericht den Grundgesetz-Umweltschutzartikel 20a aufs Klima um – eine Erweiterung, die das Parlament zuvor abgelehnt hatte. Einen Antrag hierzu hatten die Grünen zwar 2018 in den Bundestag eingebracht, waren damit aber nicht durchgekommen.
Das Bundesverfassungsgericht erfand daraufhin 2021 ein neues Staatsziel, das der «Klimaneutralität». Es war sogar der Meinung, die Klimaneutralität sei gegenüber anderen Werten von Verfassungsrang «umso stärker zu gewichten, je weiter der Klimawandel fortschreitet». Einschränkungen von Grundrechten könnten dabei nicht ausgenommen werden. Schon bis 2030 sahen die Richter «das Risiko schwerwiegender Freiheitseinbussen». Es sei nicht ausgeschlossen, dass ein «CO2-relevanter Freiheitsgebrauch irgendwann im Wesentlichen unterbunden werden» müsse.
Genauso sah man es nun auch am Leipziger Bundesverwaltungsgericht. Bis zum Endpunkt des Klimaziels 2030 sei «praktisch jegliche Freiheit» nicht garantiert, «weil heute nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden sind». Gegenwärtig, so die Bundesverwaltungsrichter, bestehe bereits eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen CO2. Damit legten die Richter die Revision der Bundesregierung gegen ein Urteil ad acta, das zuvor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gefällt hatte.
Es sieht seltsam aus, diese entschlossene Klimaschützer-Gemeinschaft aus klugen und erfahrenen Staatsjuristen mit den eng fokussierten Aktivisten der Deutschen Umwelthilfe, die sich – mit Steuergeldern gefördert – auf kostenpflichtige Abmahnungen spezialisiert haben, gegen das Parkieren agitieren, gegen Silvesterfeuerwerk und Kaffeekapseln und zahllose Verfahren betreiben gegen Bund und Länder. Die Umwelthilfe erklärt, geltendes Recht durchzusetzen und die Anliegen der Zivilgesellschaft gegenüber Staat und Industrie zu vertreten. Den Menschen zwischen den Institutionen hat sie offenbar weniger im Blick. Erst recht nicht, wie unbeeindruckt sich das Weltklima von seinen persönlichen Opfern zeigt.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Der Rechtsweg? Ich sehe das Ergebnis ja auch kritisch, aber dass jemand per Gericht feststellen lässt, dass Gesetze offenbar nicht eingehalten werden ist doch ein fundamentaler Baustein vom RechtstaatSkagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Feb 2026, 08:16Es ist die Art, wie dieser Verein vorgeht, um seine Ziele zu erreichen.Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Feb 2026, 07:25Siehst du hier wirklich das Problem bei diesem Verein und nicht vielmehr beim (Grund)Gesetz?Skagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Feb 2026, 07:08 https://www.nzz.ch/der-andere-blick/die ... ld.1923077
Das schon einfach blanker Wahnsinn was dieser steuerfinanzierte Abmahnverein alles zu Wege bekommen hat und wie weit seine Macht bereits reicht..
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Feb 2026, 08:20Der Rechtsweg? Ich sehe das Ergebnis ja auch kritisch, aber dass jemand per Gericht feststellen lässt, dass Gesetze offenbar nicht eingehalten werden ist doch ein fundamentaler Baustein vom RechtstaatSkagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Feb 2026, 08:16Es ist die Art, wie dieser Verein vorgeht, um seine Ziele zu erreichen.Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Feb 2026, 07:25
Siehst du hier wirklich das Problem bei diesem Verein und nicht vielmehr beim (Grund)Gesetz?
Jep, der Rechtsweg steht jedem Bürger frei. Da hast du Recht.
Wieso werden so Dinge denn aber über das Verfassungsgericht streitbar?
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Weil es um Rechtsbruch gegen das Grundgesetz geht oder?Gurkenplatzer hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Feb 2026, 08:46Certa hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Feb 2026, 08:20Der Rechtsweg? Ich sehe das Ergebnis ja auch kritisch, aber dass jemand per Gericht feststellen lässt, dass Gesetze offenbar nicht eingehalten werden ist doch ein fundamentaler Baustein vom RechtstaatSkagerath hat geschrieben: zum Beitrag navigieren3. Feb 2026, 08:16
Es ist die Art, wie dieser Verein vorgeht, um seine Ziele zu erreichen.
Jep, der Rechtsweg steht jedem Bürger frei. Da hast du Recht.
Wieso werden so Dinge denn aber über das Verfassungsgericht streitbar?