Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
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schlimmfinger
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
@Egonic, was kam bei dir nun raus? Alles positiv verlaufen?
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Robin hat geschrieben: zum Beitrag navigieren20. Dez 2024, 19:50 Der hatte so nen nettes Gesicht das garnicht lügen kann
- Maxim
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Hat hier jemand Ahnung von Steuerrecht und Erbrecht? Also idealerweise aktiv beruflich, Juraabschluss ham wer selber 
Geht hierum, offenbar hat sich die Rechtsprechung zu zinslosen Ratenzahlungen bei Immobilienverkäufen innerhalb der Familie geändert, und zwar dahingehend, dass das jetzt möglich ist und keine Schenkung entsteht:
https://www.fachanwalt.de/ratgeber/zins ... er-familie
Haus von Mutter an Tochter verkaufen, tatsächlicher Verkehrswert. Kaufschuld wird gestundet und getilgt, zinslos. Keine Schenkung oder Kapitalerträge (da kein Zins) entstehen.
Früher konnte das FA fiktiv Zinsen heranziehen, dadurch war der Geldwert höher als der Verkaufspreis, das Delta war dann = Schenkung und die Zinsen haben Kapitalerträge verursacht.
Wenn wir das richtig verstehen, wäre das je nach Szenario eine steuerlich attraktive Alternative zum klassischen Erbfall.
Werden natürlich einen Profi beauftragen wenn es tatsächlich daran geht, aber vielleicht hat jemand hier gerade damit beruflich zu tun. Ist recht aktuell. Unser Steuerberater ist schon mal überfordert.
Geht hierum, offenbar hat sich die Rechtsprechung zu zinslosen Ratenzahlungen bei Immobilienverkäufen innerhalb der Familie geändert, und zwar dahingehend, dass das jetzt möglich ist und keine Schenkung entsteht:
https://www.fachanwalt.de/ratgeber/zins ... er-familie
Meine Frau (die mit dem Abschluss) und ich verstehen das so, dass man neu folgendes machen kann dadurch:Bedeutung für die Praxis
Für Familien, die Immobilien oder andere Vermögenswerte gegen Ratenzahlung übertragen wollen, entfällt ein erhebliches steuerliches Risiko: die bislang drohende Besteuerung mit einem starren, oft realitätsfremden Zinssatz von 5,5 % – und zugleich die Sorge vor einer zusätzlichen Schenkungsteuerbelastung auf den Zinsvorteil.
Entscheidend bleibt eine klare vertragliche Dokumentation der Unentgeltlichkeit der Stundung. Der BFH betont ausdrücklich, dass einer zinslosen Stundung unter anderen Umständen im Einzelfall die steuerliche Anerkennung versagt werden könnte, etwa bei verdeckter Zinsabrede oder Gestaltungsmissbrauch. Eine offizielle Reaktion der Finanzverwaltung auf das Urteil liegt nach aktuellem Kenntnisstand noch nicht vor.
Haus von Mutter an Tochter verkaufen, tatsächlicher Verkehrswert. Kaufschuld wird gestundet und getilgt, zinslos. Keine Schenkung oder Kapitalerträge (da kein Zins) entstehen.
Früher konnte das FA fiktiv Zinsen heranziehen, dadurch war der Geldwert höher als der Verkaufspreis, das Delta war dann = Schenkung und die Zinsen haben Kapitalerträge verursacht.
Wenn wir das richtig verstehen, wäre das je nach Szenario eine steuerlich attraktive Alternative zum klassischen Erbfall.
Werden natürlich einen Profi beauftragen wenn es tatsächlich daran geht, aber vielleicht hat jemand hier gerade damit beruflich zu tun. Ist recht aktuell. Unser Steuerberater ist schon mal überfordert.
- oldschool87
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Ihr habt es richtig verstanden. Wichtig ist die genaue und "richtige" vertragliche Gestaltung, also Kaufpreis muss dem Verkehrswert entsprechen und es dürfte bei einer einmaligen Kaufpreiszahlung kein geringerer Preis verlangt werden als mit Ratenzahlung.
Was jedoch zu beachten ist: aktuell gibt es nur dieses eine BFH-Urteil zu dem Sachverhalt, es ist nichts im Gesetz/BStBl verankert. D.h. das FA könnte dennoch an der derzeitigen Gesetzeslage festhalten (§110 FGO) und ihr müsstet ggf. über das Einspruchs- bzw. Klageverfahren dagegen vorgehen.
Eine Möglichkeit wäre aber, vor Vertragsabschluss eine (kostenpflichtige) verbindliche Auskunft (§89 (2) AO) des Finanzamts einzuholen. Dann habt ihr Rechtssicherheit und wisst, wie das FA zu dem konkreten Sachverhalt steht.
Was jedoch zu beachten ist: aktuell gibt es nur dieses eine BFH-Urteil zu dem Sachverhalt, es ist nichts im Gesetz/BStBl verankert. D.h. das FA könnte dennoch an der derzeitigen Gesetzeslage festhalten (§110 FGO) und ihr müsstet ggf. über das Einspruchs- bzw. Klageverfahren dagegen vorgehen.
Eine Möglichkeit wäre aber, vor Vertragsabschluss eine (kostenpflichtige) verbindliche Auskunft (§89 (2) AO) des Finanzamts einzuholen. Dann habt ihr Rechtssicherheit und wisst, wie das FA zu dem konkreten Sachverhalt steht.
- Harun
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Re: Rechtliche Fragen verständlich beantwortet
Damit kann ich leider nicht dienen, aber eine aktuelle Einordnung (16.09.2026) meines Steuerberaters:Maxim hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Okt 2026, 11:55 Also idealerweise aktiv beruflich, Juraabschluss ham wer selber![]()
Das von mir im Gespräch genannte aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs, das bei unentgeltlichen Ratenzahlungsvereinbarungen keine Einkünfte aus Kapitalvermögen und auch keinen Schenkungsteuertatbestand erfüllt sieht, ist nach Studium des Sachverhalts und der dazu bisher veröffentlichten Literatur nicht einschlägig. Zudem ist das Urteil ein sogenanntes NV, d. h. die Finanzverwaltung wendet das Urteil derzeit nicht über den entschiedenen Sachverhalt hinaus an. Der BFH hat mit Urteil vom 24.03.2026 für den Fall eines Verkaufs des Grundstücks von Eltern an Kinder mit anschließender zinsfreier Ratenzahlungsvereinbarung entschieden, dass die Eltern durch den Zinsverzicht weder Einkünfte aus Kapitalvermögen noch einen schenkungsteuerlichen Tatbestand verwirklicht haben. Ein wesentlicher Urteilsgrund war, dass die Vermögensverhältnisse der Kinder offensichtlich so waren, dass sie eine angemessene Kapitalverzinsung aus ihrem eigenen Vermögen nicht leisten können. Insofern und auch im Hinblick auf den vorherigen Erwerb des Grundstücks von den Eltern ist der Sachverhalt auf Ihren nicht anwendbar.
Wäre auch zu schön gewesen, wenn sie da mal etwas zum Positiven ändern.