sorry, muss das thema nochmal aufgreifen.oldschool87 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren17. Sep 2026, 10:20 Thema Kostendeckelung auf 4.500€:
Die gilt nur für Fahrten mit dem ÖPNV.
Thema Fahrten Whg/erste Tätigkeitsstätte:
Das FA kann bzw. wird in diesem Fall, weil bei der Bearbeitung der Erklärung ein Bearbeitungshinweis im PC aufploppt, Nachweise vom Pkw anfordern (z.B. Foto Kilometerstand, HU-Belege, Werkstattrechnungen etc) und/oder vom Arbeitgeber anfordern. Inwieweit ein Arbeitgeber da falsche Angaben bestätigt/toleriert und somit grds. aktiv am Steuerbetrug teilnimmt, lassen wir offen.
Wenn da mal 1-2 Fahrten im Jahr zu viel sind, ist das kein Problem und auch nicht tragisch.
Wenn man aber bei der großen Entfernung für jede Woche anstatt 2 nun 3 Fahrten angibt, summiert sich das halt schon...
Im Gegenzug zu den Fahrten wird man auch die Tage im HO anschauen, welche man ebenfalls auf Aufforderung vom FA vom Arbeitgeber bestätigen lassen muss.
was würde jetzt passieren ich gebe 3x pro woche an, das finanzamt fordert belege, aber ich kann diese nicht nachreichen.
mein nächster schritt wäre dann halt 2x pro woche anzugeben (so hat es eine bekannte steuerberaterin empfohlen).
ist das in der praxis realistisch?
außerdem habe ich von nem kumpel in bawü gehört, dass er jeden tag angibt mit 70km einfacher strecke und da keine bestätigung verlangt wurde.

