Mr. Brent hat geschrieben: zum Beitrag navigieren9. Okt 2026, 19:57
Clever wäre es den Jobcentern die Daten der gesuchten mitzuteilen um den Zugriff zu ermöglichen.
Nein. Einfach das System umstellen wie in einigen nordischen Ländern: Der Empfänger hat sich alle 6 Monate um einen Termin zu bemühen. Kommt er diesem nicht nach, werden alle Leistungen eingestellt.
Warum muss bei uns eigentlich das Amt jedem hinterher kriechen?
Mr. Brent hat geschrieben: zum Beitrag navigieren9. Okt 2026, 19:57
Clever wäre es den Jobcentern die Daten der gesuchten mitzuteilen um den Zugriff zu ermöglichen.
Nein. Einfach das System umstellen wie in einigen nordischen Ländern: Der Empfänger hat sich alle 6 Monate um einen Termin zu bemühen. Kommt er diesem nicht nach, werden alle Leistungen eingestellt.
Warum muss bei uns eigentlich das Amt jedem hinterher kriechen?
Genau das.
Bedürftigkeit sollte aktiv nachgewiesen werden. Das heißt nicht, dass es kompliziert und typisch deutsch hochbürokratisch sein muss - aber es muss aktiv beantragt werden und in diesem Zusammenhang die Bedürftigkeit durch Aussagen zu Einkünften, Besitz sowie Nachweis des Bemühens um eine bezahlte Tätigkeit belegt werden.
ME könnte da auch das BVerfG nichts sagen. Wer nicht aktiv zeigt, dass er bedürftig ist, muss vom Staat auch nicht als bedürftig eingestuft und mit entsprechender Mindestgrundsicherung ausgestattet werden.
Schon richtig, aber geht doch am Thema straffälliger Leistungsbezieher vorbei. Mir geht es um Datenaustausch, ähnlich wie bei Schwarzarbeit, auch im Hinblick auf den Schutz der Mitarbeiter.
@ARRG Das ist richtig, aber da die Jobcenter die Onlinefunktionen forcieren und viele schon die digitalen Dienste nutzen ist die persönliche Antragstellung nicht nötig. Der einzige Weg führt über wöchentliche Meldungen bei Leuten ohne gestern Wohnsitz, oder Termine bei Vermittlern. Das lässt sich natürlich auf Wohngeld bei den Kommunen, Kindergeld bei der Familienkasse oder andere Behörden übertragen. Straffällige mit Haftbefehl dürfen durchaus gläserner sein als normaler Bürger. Daten können ja nach Zugriff gelöscht werden.
Mr. Brent hat geschrieben: zum Beitrag navigieren9. Okt 2026, 21:38
Schon richtig, aber geht doch am Thema straffälliger Leistungsbezieher vorbei. Mir geht es um Datenaustausch, ähnlich wie bei Schwarzarbeit, auch im Hinblick auf den Schutz der Mitarbeiter.
@ARRG Das ist richtig, aber da die Jobcenter die Onlinefunktionen forcieren und viele schon die digitalen Dienste nutzen ist die persönliche Antragstellung nicht nötig. Der einzige Weg führt über wöchentliche Meldungen bei Leuten ohne gestern Wohnsitz, oder Termine bei Vermittlern. Das lässt sich natürlich auf Wohngeld bei den Kommunen, Kindergeld bei der Familienkasse oder andere Behörden übertragen. Straffällige mit Haftbefehl dürfen durchaus gläserner sein als normaler Bürger. Daten können ja nach Zugriff gelöscht werden.
Ich hab meine WBAs immer klassisch als Papier eingereicht. Ich hasse diesen ganzen Online Mist. Nur noch mehr Zugangsdaten die ich verschlampen könnte.