sieheDreadlift hat geschrieben: zum Beitrag navigieren29. Sep 2026, 14:44 KI, mittlerweile die wesentlich besseren Lehrer
Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Thomas hat geschrieben:Ich kann absolut verstehen, dass Aminosäuren Tod für ihn schrecklich war, gar keine Frage.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Ach.Dreadlift hat geschrieben: zum Beitrag navigieren29. Sep 2026, 14:44 KI, mittlerweile die wesentlich besseren Lehrer
Außerdem wirst du die bestehenden Beamten nicht entlassen (können).
Klar bei Einstellung ggf. nicht verbeamten.
Sehe ich in der Praxis auch so nicht. Vermutlich werden Lehrer mit KI arbeiten. Sodass man pro 20 (?) Kinder nicht mehr eine Lehrkraft braucht.
Wird wohl eher wenn die wegbrechen 2030/35 größeres Grundgehalt geben. Denke ich. Wird werden sehen.
„Result of OUR program“.
Abwarten. Und das steht da auch nicht so rum. Am Ende setzen das Lehrer (Überraschung) ein. Klar so kann man dann mit weniger auskommen, stellt weniger ein…
Über die „average results“ wurde ja zur Genüge bereits geredet.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
KI sagt dazuclearly hat geschrieben: zum Beitrag navigieren29. Sep 2026, 14:56sieheDreadlift hat geschrieben: zum Beitrag navigieren29. Sep 2026, 14:44 KI, mittlerweile die wesentlich besseren Lehrer
**Formal korrekt, inhaltlich geschönt.**
**Stimmt**
- 1.198 Freiwillige aus 171 von 200 Pilotschulen, knapp 1 Jahr im Programm
- Pilot vs. Landesschnitt: Mathe 417/346, Naturw. 462/385, Lesen 492/366
- Die OECD nennt die Werte „ähnlich" zu Deutschland und Schweden
- Ausbau auf über 1.000 Schulen, Vollausbau in 18 Monaten: nur angekündigt, nicht belegt
**Hinkt**
- Die Referenz ist Deutschland in PISA 2022: 475/480/492. Vergleichbar ist das nur beim Lesen, in Mathe liegen 58 Punkte dazwischen, in Naturwissenschaften 30.
- Die Ergebnisse sind laut Weltbank weder für das Programm noch für das Land repräsentativ.
- PISA for Schools ist ein Diagnoseinstrument, kein regulärer PISA-Zyklus.
- Es gibt keine Kontrollgruppe und keine Vorher-Messung.
- Ein KI-Effekt ist nicht isolierbar, weil die Reform ein Paket aus Lehrplan, Material, Coaching und Tests ist.
- Landesweit liegt El Salvador in PISA 2025 weiter bei 346/366/385, in Lesen und Mathe nur mit minimalem Plus.
**Fazit:** Ein ermutigendes Signal aus einer selektierten Gruppe, kein Wirksamkeitsnachweis für KI-Tutoren.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Nein du kannst Beamte nicht einfach so entlassen.Dreadlift hat geschrieben: zum Beitrag navigieren29. Sep 2026, 15:04 Natürlich kann man die entlassen, wenn man will.
**Bei Lebenszeitbeamten nur über ein Disziplinarverfahren wegen eines schweren Dienstvergehens.** Eine Straftat ist dafür nicht nötig.
**Beamte auf Lebenszeit (z. B. verbeamtete Lehrkräfte)**
- Die Entfernung aus dem Dienst ist die Höchstmaßnahme im Disziplinarrecht. In NRW entscheidet darüber das Verwaltungsgericht auf Disziplinarklage (LDG NRW).
- Voraussetzung ist ein Dienstvergehen, durch das das Vertrauen endgültig verloren ist. Typische Fälle ohne Straftat:
- langes unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst
- Verstoß gegen die Verfassungstreue, etwa aktives Engagement für extremistische Ziele
- schwere oder wiederholte Pflichtverletzungen trotz vorheriger Maßnahmen
- Eine Straftat führt nur in einem Fall automatisch zum Verlust des Status: bei einer Verurteilung wegen einer Vorsatztat zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe (§ 24 BeamtStG).
**Beamte auf Probe oder Widerruf**
- Probebeamte können deutlich leichter entlassen werden, etwa bei mangelnder Bewährung oder gesundheitlicher Nichteignung (§ 23 BeamtStG).
- Widerrufsbeamte, z. B. Referendare, können grundsätzlich jederzeit entlassen werden.
**Keine Entlassung**
- Wer dauerhaft dienstunfähig ist, wird als Lebenszeitbeamter in den Ruhestand versetzt, nicht entlassen.
- Schlechte Leistung allein reicht bei Lebenszeitbeamten praktisch nie für eine Entfernung aus dem Dienst.
Zuletzt geändert von BW117 am 29. Sep 2026, 15:11, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Unsäglich dieser Typ..
Gut beschrieben:
Die »Vulgärdemokraten« sind für Steinmeier und Co. zwangsläufig »Verächter des Rechtsstaates«, weil sie die Demokratie als Volkssouveränität verstehen und nicht die vermeintlich ausgereifte, aufgeklärte Idee der »offenen Gesellschaft« anstreben, die sich aus der Rechtsordnung ergebe.
Die liberale Demokratie baut eben nicht auf dem Prinzip der politischen Selbstbestimmung der Nation, sondern einer frühneuzeitlichen Utopie vom liberalistischen Naturzustand. Die Verfassungsordnung ist dabei nicht Werkzeug zur Selbstherrschaft des Volkes, sondern Struktur emanzipatorischer Prozesse – weshalb auch ein CDU-Kulturstaatsminister weiter die linksradikale Szene aufpäppelt.
Anders gesagt: diese Leute halten liberale Demokratien für juristische Verwaltungseinheiten einer übergeordneten Menschheitszivilisation, die sich durch Menschenrecht etc. auf eine Welt der Freiheitsgleichheit zubewege.
Das ist alles höchst ideologisch und solange man diesen ideologischen, keinesfalls neutralen Standpunkt der Elite hervorhebt, verfehlt auch die Kritik.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Natürlich kann man das. Was interessieren ein paar geschriebene Gesetze, die man jederzeit ändern kann. Einfach mal über den Tellerrand hinausschauen.BW117 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren29. Sep 2026, 15:09Nein du kannst Beamte nicht einfach so entlassen.Dreadlift hat geschrieben: zum Beitrag navigieren29. Sep 2026, 15:04 Natürlich kann man die entlassen, wenn man will.
**Bei Lebenszeitbeamten nur über ein Disziplinarverfahren wegen eines schweren Dienstvergehens.** Eine Straftat ist dafür nicht nötig.
**Beamte auf Lebenszeit (z. B. verbeamtete Lehrkräfte)**
- Die Entfernung aus dem Dienst ist die Höchstmaßnahme im Disziplinarrecht. In NRW entscheidet darüber das Verwaltungsgericht auf Disziplinarklage (LDG NRW).
- Voraussetzung ist ein Dienstvergehen, durch das das Vertrauen endgültig verloren ist. Typische Fälle ohne Straftat:
- langes unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst
- Verstoß gegen die Verfassungstreue, etwa aktives Engagement für extremistische Ziele
- schwere oder wiederholte Pflichtverletzungen trotz vorheriger Maßnahmen
- Eine Straftat führt nur in einem Fall automatisch zum Verlust des Status: bei einer Verurteilung wegen einer Vorsatztat zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe (§ 24 BeamtStG).
**Beamte auf Probe oder Widerruf**
- Probebeamte können deutlich leichter entlassen werden, etwa bei mangelnder Bewährung oder gesundheitlicher Nichteignung (§ 23 BeamtStG).
- Widerrufsbeamte, z. B. Referendare, können grundsätzlich jederzeit entlassen werden.
**Keine Entlassung**
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- Schlechte Leistung allein reicht bei Lebenszeitbeamten praktisch nie für eine Entfernung aus dem Dienst.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Klar jederzeit wird das mal so geändert. Im Vorbeigehen.Dreadlift hat geschrieben: zum Beitrag navigieren29. Sep 2026, 15:19Natürlich kann man das. Was interessieren ein paar geschriebene Gesetze, die man jederzeit ändern kann. Einfach mal über den Tellerrand hinausschauen.BW117 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren29. Sep 2026, 15:09Nein du kannst Beamte nicht einfach so entlassen.Dreadlift hat geschrieben: zum Beitrag navigieren29. Sep 2026, 15:04 Natürlich kann man die entlassen, wenn man will.
**Bei Lebenszeitbeamten nur über ein Disziplinarverfahren wegen eines schweren Dienstvergehens.** Eine Straftat ist dafür nicht nötig.
**Beamte auf Lebenszeit (z. B. verbeamtete Lehrkräfte)**
- Die Entfernung aus dem Dienst ist die Höchstmaßnahme im Disziplinarrecht. In NRW entscheidet darüber das Verwaltungsgericht auf Disziplinarklage (LDG NRW).
- Voraussetzung ist ein Dienstvergehen, durch das das Vertrauen endgültig verloren ist. Typische Fälle ohne Straftat:
- langes unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst
- Verstoß gegen die Verfassungstreue, etwa aktives Engagement für extremistische Ziele
- schwere oder wiederholte Pflichtverletzungen trotz vorheriger Maßnahmen
- Eine Straftat führt nur in einem Fall automatisch zum Verlust des Status: bei einer Verurteilung wegen einer Vorsatztat zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe (§ 24 BeamtStG).
**Beamte auf Probe oder Widerruf**
- Probebeamte können deutlich leichter entlassen werden, etwa bei mangelnder Bewährung oder gesundheitlicher Nichteignung (§ 23 BeamtStG).
- Widerrufsbeamte, z. B. Referendare, können grundsätzlich jederzeit entlassen werden.
**Keine Entlassung**
- Wer dauerhaft dienstunfähig ist, wird als Lebenszeitbeamter in den Ruhestand versetzt, nicht entlassen.
- Schlechte Leistung allein reicht bei Lebenszeitbeamten praktisch nie für eine Entfernung aus dem Dienst.
Wann Weltfrieden und Lösung von Elend? Wenn man will dann löst man das.
So einfach werden auch Gesetze nicht geändert.
Aber wir kommen hier nicht auf einen nenner, ist für mich ok.
Alleine die Nachversicherung für Renten wären knapp 200mrd.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
BW117 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren29. Sep 2026, 15:23 Klar jederzeit wird das mal so geändert. Im Vorbeigehen.
Wann Weltfrieden und Lösung von Elend? Wenn man will dann löst man das.
So einfach werden auch Gesetze nicht geändert.
Aber wir kommen hier nicht auf einen nenner, ist für mich ok.
Alleine die Nachversicherung für Renten wären knapp 200mrd.
https://www.tagesschau.de/inland/innenp ... n-100.htmlDer Bundestag hat Änderungen des Grundgesetzes zu den Themen Verteidigung, Infrastruktur und Klimaneutralität beschlossen.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Das wurde innerhalb von 2 Wochen durchgezogen. Das ist für uns quasi im Vorgehen 
-
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Wer soll das machen? Und was haben wir sonst so durchgezogen in der Zeit? Und wer unterrichtet dann? Die KI ist ja doch nicht so weit wie der irreführende Post sagt.
Daher realistisch:
Und wer (Partei?) wie das machen. Wie lange dauert eine Änderung von Gesetzen dieser Tragweite? Alimentierungspflicht von Beamten etc.?
Die hochgelobte KI sagt:
**Ohne Änderung des Grundgesetzes geht es nicht. Bis zur vollständigen Umsetzung vergehen etwa 10–15 Jahre.**
**1. Grundgesetz (2/3-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat)**
- **Art. 33 Abs. 5:** Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums schützen das Lebenszeitprinzip. Das ist die Hauptsperre.
- **Art. 33 Abs. 4:** Der Funktionsvorbehalt müsste für den Schuldienst ausdrücklich geöffnet werden.
- **Art. 20 (Rechtsstaat, Vertrauensschutz):** Die Ewigkeitsklausel schützt Art. 33 nicht. Ein Eingriff in bestehende Verhältnisse verlangt trotzdem lange Übergangsfristen und einen Ausgleich.
**2. Bundesrecht**
- **Beamtenstatusgesetz:** ein neuer Beendigungsgrund und eine Überleitungsnorm
- **SGB V:** Die 55-Jahre-Sperre für die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung müsste geöffnet werden, weil die Beihilfe entfällt.
- **SGB VI:** Sonderregeln für die Nachversicherung, etwa eine gestreckte Zahlung
**3. Landesrecht, 16-fach**
- Landesbeamtengesetze, Besoldungs- und Versorgungsgesetze
- Beihilfe-, Disziplinar- und Personalvertretungsrecht
- teils Landesverfassungen und Schulgesetze
- Haushaltsgesetze für rund 130 Mrd. € Nachversicherung, unter der Schuldenbremse nur gestreckt finanzierbar
**4. Außerhalb der Gesetzgebung**
- Ein Überleitungs-Tarifvertrag mit Besitzstand (TdL mit GEW und dbb). Die übergeleiteten Lehrkräfte hätten dann Streikrecht.
- Rund 700.000 neue Arbeitsverträge
**Zeitschiene**
Die Schritte überlappen teilweise, der Rechtsweg läuft aber erst nach Inkrafttreten an.
**Zum Vergleich:** Ein bloßer Verbeamtungsstopp für Neueinstellungen geht ohne Gesetzesänderung, Berlin hat das von 2004 bis 2023 gemacht. Der Bestand liefe dann über rund 30 Jahre aus.
Ich bin kein Anwalt, das ist eine verfassungsrechtliche Grobskizze.
Daher realistisch:
Und wer (Partei?) wie das machen. Wie lange dauert eine Änderung von Gesetzen dieser Tragweite? Alimentierungspflicht von Beamten etc.?
Die hochgelobte KI sagt:
**Ohne Änderung des Grundgesetzes geht es nicht. Bis zur vollständigen Umsetzung vergehen etwa 10–15 Jahre.**
**1. Grundgesetz (2/3-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat)**
- **Art. 33 Abs. 5:** Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums schützen das Lebenszeitprinzip. Das ist die Hauptsperre.
- **Art. 33 Abs. 4:** Der Funktionsvorbehalt müsste für den Schuldienst ausdrücklich geöffnet werden.
- **Art. 20 (Rechtsstaat, Vertrauensschutz):** Die Ewigkeitsklausel schützt Art. 33 nicht. Ein Eingriff in bestehende Verhältnisse verlangt trotzdem lange Übergangsfristen und einen Ausgleich.
**2. Bundesrecht**
- **Beamtenstatusgesetz:** ein neuer Beendigungsgrund und eine Überleitungsnorm
- **SGB V:** Die 55-Jahre-Sperre für die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung müsste geöffnet werden, weil die Beihilfe entfällt.
- **SGB VI:** Sonderregeln für die Nachversicherung, etwa eine gestreckte Zahlung
**3. Landesrecht, 16-fach**
- Landesbeamtengesetze, Besoldungs- und Versorgungsgesetze
- Beihilfe-, Disziplinar- und Personalvertretungsrecht
- teils Landesverfassungen und Schulgesetze
- Haushaltsgesetze für rund 130 Mrd. € Nachversicherung, unter der Schuldenbremse nur gestreckt finanzierbar
**4. Außerhalb der Gesetzgebung**
- Ein Überleitungs-Tarifvertrag mit Besitzstand (TdL mit GEW und dbb). Die übergeleiteten Lehrkräfte hätten dann Streikrecht.
- Rund 700.000 neue Arbeitsverträge
**Zeitschiene**
| Schritt | Dauer |
|---|---|
| Politischer Vorlauf: Koalitionsvertrag, Kommission, Gutachten | 1–2 Jahre |
| GG-Änderung: Entwurf, Länderanhörung, 2/3-Mehrheiten, ggf. erst nach einer Wahl | 1–3 Jahre |
| Beamtenstatusgesetz und SGB | 1 Jahr |
| 16 Landesgesetzpakete, versetzt durch Landtagswahlen | 2–3 Jahre |
| Tarifvertrag, inkl. Arbeitskampf | 1–3 Jahre |
| Verfassungsbeschwerden, Normenkontrolle, ggf. einstweilige Anordnung | 3–5 Jahre |
| Überleitung in Altersstufen mit Übergangsfristen | 3–5 Jahre |
| **Vollständig umgesetzt** | **≈ 10–15 Jahre** |
**Zum Vergleich:** Ein bloßer Verbeamtungsstopp für Neueinstellungen geht ohne Gesetzesänderung, Berlin hat das von 2004 bis 2023 gemacht. Der Bestand liefe dann über rund 30 Jahre aus.
Ich bin kein Anwalt, das ist eine verfassungsrechtliche Grobskizze.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Das ist defacto was ganz anderes.Harun hat geschrieben: zum Beitrag navigieren29. Sep 2026, 15:27 Das wurde innerhalb von 2 Wochen durchgezogen. Das ist für uns quasi im Vorgehen![]()
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Gesetze können geändert werden.BW117 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren29. Sep 2026, 15:42Das ist defacto was ganz anderes.Harun hat geschrieben: zum Beitrag navigieren29. Sep 2026, 15:27 Das wurde innerhalb von 2 Wochen durchgezogen. Das ist für uns quasi im Vorgehen![]()
Dass sich dann nicht alles von heute auf morgen ändert, ist uns alles klar.
Aber irgendwo muss man anfangen.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt
Realistisch ist das kaum umsetzbar, und es wäre auch nicht sinnvoll.Harun hat geschrieben: zum Beitrag navigieren29. Sep 2026, 15:38 Tut mir leid, kann den Post so nicht lesen.
1. Wer soll das beschließen?
Nötig ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Das geht nur, wenn Union und SPD plus mindestens eine weitere Fraktion zustimmen und dazu fast alle Landesregierungen. Die Länder müssten also gegen ihre eigenen Interessen stimmen, denn sie zahlen die rund 130 Mrd. € Nachversicherung für die Lehrkräfte.
2. Wie lange dauert so etwas?
Die Grundgesetzänderung allein kann schnell gehen, das Finanzpaket 2025 brauchte nur zwei Wochen. Danach folgen aber Bundesrecht (Beamtenstatusgesetz, SGB V und VI), 16 Landesgesetzpakete, ein Überleitungs-Tarifvertrag, Verfassungsbeschwerden und Übergangsfristen. Bis zur vollständigen Umsetzung vergehen realistisch 10 bis 15 Jahre.
Zum Vergleich: In NRW wurde G8 2005 eingeführt, 2018 wurde die Rückkehr zu G9 beschlossen, das erste G9-Abitur kommt 2027. Das sind über 20 Jahre für eine vergleichsweise kleine Reform.
3. Alimentationspflicht
Die Alimentationspflicht gehört zu den hergebrachten Grundsätzen nach Art. 33 Abs. 5 GG. Das Bundesverfassungsgericht wacht darüber streng und hat wiederholt Besoldungsgesetze gekippt, etwa 2020 für Berlin. Erdiente Versorgungsansprüche lassen sich nicht einfach streichen. Außerdem könnte jede betroffene Lehrkraft selbst Verfassungsbeschwerde einlegen, es drohen also zehntausende Verfahren.
4. Wer unterrichtet dann?
Es herrscht ohnehin Lehrermangel. Berlin hat von 2004 bis 2023 nicht verbeamtet und ist zurückgerudert, weil Lehrkräfte in andere Länder abgewandert sind. Entbeamtete Lehrkräfte hätten zudem Streikrecht.
5. Und die KI?
Der Bukele-Post ist irreführend. Die Pilotschüler waren Freiwillige, es gab keine Kontrollgruppe, und in Mathe und Naturwissenschaften lagen sie deutlich unter Deutschland. Die Reform war ein Gesamtpaket aus Lehrplan, Material, Coaching und Tests. Welchen Anteil die KI daran hatte, lässt sich nicht bestimmen. Im regulären PISA 2025 liegt El Salvador weiter weit hinten.
Fazit
Der einzige realistische Weg wäre, keine neuen Lehrkräfte mehr zu verbeamten. Das geht ohne Gesetzesänderung, aber Berlin hat genau damit schlechte Erfahrungen gemacht.