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Top Lounger
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

von den Bandidos zur AfD, sieht man auch nicht oft :-)
Der Securitymann mit dem Sicherheitsrisiko
Einem Ex-Bandido, der bei einem AfD-Abgeordneten arbeitet, verweigert der Bundestag den Zutrittsausweis. Klingt nachvollziehbar. Wie gefährlich ist der Mann wirklich?

Wieder einmal hat die Verwaltung des Bundestages einem Mitglied der AfD den Zugang zum Bundestag verwehrt. Nach Recherchen der ZEIT handelt es sich dabei um den Lokalpolitiker Tobias Laue, Ratsherr aus Mülheim an der Ruhr. Er ist Mitarbeiter im Büro des Dortmunder Bundestagsabgeordneten Peter Bohnhof und hat im Zuge dessen einen Hausausweis beantragt. Dieser Antrag wurde abgelehnt, wie jetzt bekannt wurde. Der Politico-Podcast Inside AfD hatte darüber zuerst berichtet. Tobias Laue hat den Vorgang auf Anfrage der ZEIT bestätigt.

In der Begründung geht es nach Informationen der ZEIT, die mit Angaben von Laue übereinstimmen, im Wesentlichen um seine ehemalige Mitgliedschaft in einem mittlerweile verbotenen Rockerclub und um ein kürzlich eingestelltes Verfahren, in dem sich Laue unter anderem wegen des Vorwurfs der häuslichen Gewalt verantworten musste. Rechtsextremismus oder Verbindungen zu anderen verfassungsfeindlichen Organisationen werden offenbar nicht aufgeführt.

Es ist in dieser Legislaturperiode bereits der achte Fall eines Mitarbeiters von AfD-Abgeordneten, den die Bundestagsverwaltung für ein Sicherheitsrisiko hält und dem sie den Zugang zu den Parlamentsgebäuden entweder verwehrt oder einen bereits ausgehändigten Hausausweis entzogen hat. Allerdings sind nicht alle Personen öffentlich bekannt. Wie auch die ZEIT berichtete, war unter anderem Jannis George betroffen, der im Büro der sachsen-anhaltischen Bundestagsabgeordneten Christina Baum angestellt wurde; weiter Ulrich Oehme, der für den sächsischen Abgeordneten Edgar Naujok tätig war. Der Bundestag gewährte ihm keinen Zugang, weil er ein »bedenkliches Maß an Sorglosigkeit« im Umgang mit einem »russischen Einflussagenten« gezeigt habe. Und auch der Anti-Islam-Aktivist Michael Stürzenberger, den der bayerische Abgeordnete Erhard Brucker unter Vertrag nahm, durfte nicht ins Haus. Doch was sind die Gründe im Fall Tobias Laue? Und waren die Hinweise auf seine Vorgeschichte überhaupt rechtlich verwertbar?

Außerhalb der AfD dürfte Tobias Laue kaum bekannt sein. Innerhalb der Partei aber hat er sich in den vergangenen Jahren einen Namen gemacht, insbesondere im Landesverband Nordrhein-Westfalen. Seit 2018 macht er im AfD-Kreisverband in Mülheim Karriere – mittlerweile ist er Vizechef, er sitzt zudem im Stadtrat. Vor wenigen Monaten war er Teil einer Reisegruppe, die der Abgeordnete Bohnhof ins Parlament nach Berlin geladen hatte.

Abseits seiner Funktionen profitiert er mitunter auch wirtschaftlich von der Partei. Laue hat sich ein kleines Firmennetzwerk aufgebaut, unter anderem ist er Inhaber eines Security-Unternehmens, das in der Vergangenheit auch Parteitage absicherte. Beim Klageverfahren der AfD gegen den Verfassungsschutz am Oberverwaltungsgericht in Münster vor zwei Jahren war Laue als Sicherheitsmann auf Seiten der AfD in Erscheinungen getreten und saß sogar im Gerichtssaal.

Auch auf Nachfrage spricht die AfD nur gut über Laue. Er sei integer, heißt es aus der Fraktionsführung. Ihm den Zugang zum Bundestag zu verweigern, sei »völlig absurd«, sagt der NRW-Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter, der zum Fraktionsvorstand gehört. »Ich kenne Herrn Laue persönlich und habe keine Zweifel an seiner Zuverlässigkeit.«

Ein Führungszeugnis Laues von Mai 2026, das die ZEIT einsehen konnte, weist keinen Eintrag auf, auch ein Auszug aus dem Bundeszentralregister für Justiz vom Februar ist sauber. Der nordrhein-westfälische Bundestagsabgeordnete Peter Bohnhof, der Laue beschäftigt haben soll, will sich auf Anfrage der ZEIT zu Personalangelegenheiten nicht äußern.

Laue in Bandido-Kutte
Offenbar aber haben die Verantwortlichen in der Bundestagsverwaltung tiefer in Laues Vergangenheit gegraben. Laue war früher Mitglied in einem Bochumer Chapter des Rockerclubs Bandidos MC Federation West Central, den der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer im Juli 2021 verbieten ließ. Die Bandidos liefern sich im Ruhrgebiet seit Jahren Revierkämpfe mit den rivalisierenden Hells Angels. Das Landeskriminalamt wirft beiden Gruppen vor, in Geschäfte mit Drogenhandel, Prostitution und Schutzgelderpressung verwickelt zu sein. Der ZEIT liegen ältere Bilder vor, die Laue in Bandido-Kutte zeigen. Demnach war er nicht nur einfaches Mitglied, sondern hatte sich in der Hierarchie bis zum »Secretary« hochgedient.

Womöglich ist genau das der Grund, weshalb selbst in der Partei nicht jeder davon überzeugt war oder ist, dass Laue mit den Bandidos wirklich abgeschlossen hat. Noch Ende 2024 kursierte in der AfD ein Schreiben des damaligen Kreisvorstands Mülheim an die Landesführung, das der ZEIT vorliegt. Der Inhalt ist durchaus brisant. Darin wird bezweifelt, dass das Bandido-Austrittsschreiben, das Laue im Jahr 2020 im Zuge des Kommunalwahlkampfs auf Drängen einiger Kritiker bei der Partei hinterlegt haben soll, wirklich existiert. Ein NRW-Parteisprecher sagte damals auf Anfrage der ZEIT, Laue sei kein Mitglied mehr, seit er in die AfD eingetreten sei, dies habe er »sehr glaubhaft nachweisen« können. Auch die Kölner Anwaltskanzlei Höcker, die Laue damals mit der Kommunikation beauftragt hatte, versicherte, dass ihr Mandant kein Mitglied der Bandidos mehr sei.

Der ZEIT liegt zudem ein Schreiben des Bundesinnenministeriums an Laues damaligen Anwalt vom Oktober 2021 vor, wenige Monate nach dem Verbot. Darin erklärt die Behörde, dass sie keine Anhaltspunkte mehr für eine Mitgliedschaft von Laue bei den Bandidos habe und verpflichtet sich, das künftig auch nicht mehr zu behaupten. Bemerkenswert ist allerdings, dass Laue nach Informationen der ZEIT bei der Polizei offenbar nach wie vor als Rocker sowie als gewaltbereit und bewaffnet geführt wird. Eine Information, auf die sich auch die Bundestagsverwaltung gestützt haben soll, als sie Laue den Hausausweis verweigerte. Und das, obwohl das Bundesinnenministerium Laue in einem Folgeschreiben mitteilte, dass »eine Sperrung der Daten zwischenzeitlich erfolgt« sei, die Einträge zumindest über Laues Bandido-Zeit also nicht mehr polizeilich genutzt werden dürfen.

Laue sagt der ZEIT dazu: »Warum die Bundestagsverwaltung dennoch auf diese veralteten Daten zugreifen konnte, wird nun zu ermitteln sein.« Zudem weise er den Vorwurf, »ich sei rechtsextrem und/oder gewaltbereit und/oder bewaffnet etc., zurück«. Dafür gebe es keine Anhaltspunkte.

Eine Zeugin und ein Beweisvideo verschwunden
Für die Entscheidung der Verwaltung gab es allerdings wohl noch einen weiteren Grund. Es geht um ein Verfahren, das das Amtsgericht Mülheim bis März dieses Jahres gegen Laue geführt hat. Dort musste er sich wegen gefährlicher sowie vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Das Gericht verhandelte zwei Fälle: Im ersten soll er im Sommer 2021 seine damalige Freundin geschlagen und so lange gewürgt haben, bis sie keine Luft mehr bekam. Mehrere Monate später soll er einen Gast in einer Oberhausener Bar ebenfalls geschlagen und noch gegen den Kopf getreten haben, als dieser schon am Boden lag. Laue hat die Vorwürfe stets bestritten. Der Ex-Freundin wirft er vor, den Übergriff erfunden zu haben, um ihm Schaden zuzufügen. In der Bar wiederum habe er sich nur zur Wehr gesetzt. Der Gast habe zuerst angegriffen und ihn auch verletzt.

Für die vier Verhandlungstage brauchte das Gericht mehr als ein Jahr, und das Verfahren nahm einen unerwarteten und für Laue eher günstigen Verlauf. Die betroffene Ex-Partnerin tauchte zum ersten Prozesstermin zwar auf, machte zu den Vorwürfen aber nur zurückhaltend Angaben. Weitere Ladungen ignorierte sie, und als das Gericht sie schließlich polizeilich vorführen lassen wollte, stellte sich heraus, dass sie sich im europäischen Ausland aufhält. Ein belastendes Video wiederum, das die Schlägerei in der Bar zeigen soll, war der Staatsanwaltschaft abhandengekommen und konnte vor Gericht nicht gezeigt werden. Am Ende wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 3.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation eingestellt.

Der Angeklagte akzeptierte die Zahlung, allerdings nicht den Empfänger des Geldes. Die Richterin hatte verfügt, dass Laue die Summe an ein Frauenhaus entrichten sollte. Er weigerte sich, schließlich einigte man sich auf die Zahlung an ein Kinderheim. Juristisch gilt der Ausgang des Prozesses weder als Verurteilung noch als Freispruch. In jedem Fall aber hat Laue keine Vorstrafe davongetragen. Laue sagt, die Bundestagsverwaltung stütze sich auf »eingestellte Strafermittlungen, obwohl hier die Unschuldsvermutung greift«.

Für den Abgeordneten Bohnhof tätig sein könnte Laue trotzdem noch. Zum Beispiel aus dem Homeoffice über einen Zugang zum IT-System des Bundestages. Ein solcher wurde nach Informationen der ZEIT jedoch bislang nicht beantragt. Unklar bleibt auch, welche Aufgabe genau der Securityexperte bei Bohnhof überhaupt übernommen hat. Fragen dazu ließ Laue unbeantwortet.
https://www.zeit.de/politik/deutschland ... ettansicht
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