Wie kommst du eige6auf das Thema?Piotr hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Aug 2026, 22:09NeinRonja4711 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Aug 2026, 21:49Ja sicher. Deswegen habe ich ja geschrieben, dass das pfändbar ist, was tituliert ist.Piotr hat geschrieben: zum Beitrag navigieren10. Aug 2026, 21:42 Es muss ja drin stehen was fällig ist.
Also welcher Unterhalt.
Zum Beispiel nach Düsseldorfer Tabelle
Und dann vielleicht noch Anrechnung des Kindergeldes oder sonstiges
Hast du schon mal einen Unterhaltstitel gesehen?
Also die gängigsten Titel sind dynamisch ausgestellt, d.h. % XX aus Düsseldorfer Tabelle und entsprechende Anpassung von Kindergeld. Der Unterhaltspflichtige ist immer selbst dafür verantwortlich, den Betrag entsprechend anzupassen.
Gibt auch statische, aber die sind eher eine Seltenheit.
Und dann noch die, die bei Gericht festgelegt werden, wobei die dann auch i.d.R. dynamisch angelegt sind.