Flocki hat geschrieben: zum Beitrag navigieren27. Mär 2026, 18:56
Naja wird euch wohl nicht direkt rauswerfen oder einfach Miete erhöhen können oder?
Also Mieterhöhungen darf es wohl erst frühesten 15 Monate nach Einzug geben.
Und Kündigung müsste ja aus Eigenbedarf erfolgen, und das halte ich bei einem Haus mit 7 Wohnungen für eher unwahrscheinlich, da sowas ja eher ein klassisches Anlageobjekt ist.
Dazu dauert der Prozess bis zum Verkauf des Hauses wahrscheinlich ja erstmal mindestens mehrere Monate - als meine Schwester von meiner Mutter das Haus meiner Großeltern überschrieben bekommen hat, hat es vom Notartermin bis zum Eintrag ins Grundbuch alleine 3 oder 4 Monate gedauert.
Kann also sein, dass der Verkauf sogar erst Ende diesen Jahres oder Anfang nächsten Jahres durch ist und würde dann selbst bei Kündigung erstmal nen Härtefallantrag stellen weil ab Juli 27 ja meine Prüfungen des zweiten Examens sind.