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Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

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Skagerath
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt



kann man eigentlich etwas "reclaimen" was einem nie verwehrt oder gar genommen wurde ? *thinkabout*
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clearly
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat inzwischen nicht als versuchtes Tötungsdelikt, sondern als gefährliche Körperverletzung. Deshalb wird kein Haftbefehl beantragt.

Die Adoptivkinder sollen im Laufe des Tages aus dem Gewahrsam entlassen und dem Jugendamt übergeben werden.
https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet ... 0002fb2f11
war anscheinend (erneut) die adoptivtochter. 13 messerstiche in bauch und rücken ist kein versuchtes tötungsdelikt :)
Thomas hat geschrieben:Ich kann absolut verstehen, dass Aminosäuren Tod für ihn schrecklich war, gar keine Frage.
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Linksanwalt
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

clearly hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Okt 2025, 15:39
Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat inzwischen nicht als versuchtes Tötungsdelikt, sondern als gefährliche Körperverletzung. Deshalb wird kein Haftbefehl beantragt.

Die Adoptivkinder sollen im Laufe des Tages aus dem Gewahrsam entlassen und dem Jugendamt übergeben werden.
https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet ... 0002fb2f11
war anscheinend (erneut) die adoptivtochter. 13 messerstiche in bauch und rücken ist kein versuchtes tötungsdelikt :)
Hast noch die stumpfe Gewaltanwendung gegen den Kopf, welche im Artikel erwähnt wird, vergessen.

Es ist echt unfassbar, was hier eigentlich abgeht.
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Bob-Tschigerillo
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Macht mal mit dem Arm 13 Stichbewegungen hintereinander. Das ist ne halbe cardio Einheit…
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Skagerath
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Sofern kein Mordmerkmal erfüllt wurde dann wird aus einem Mord bzw Mordversuch eine gefährliche KV, so weit nichts Ungewöhnliches #05#
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Dreadlift
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Tötungsdelikt ist nicht gleich Mord. Selbst wenn kein Mordversuch vorliegt, kann es dennoch ein Tötungsdelikt sein.
Ein Tötungsdelikt ist jede rechtswidrige Tat gegen das menschliche Leben und wird im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, wobei die wichtigsten Formen Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB) sind, sowie die fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) und die Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB). Das Gesetz unterscheidet hierbei nach der Absicht des Täters (Vorsatz) und dem Vorliegen besonderer Mordmerkmale, welche die Strafhöhe maßgeblich beeinflussen.
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Ricky.
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Einfach nur lächerlich.
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Karl_Lagerfeld
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Heißt das jetzt aber wenn ich jemanden 13 mal mit einem Messer steche das ich nur für gefährliche Körperverletzung angeklagt werde?
Karl Lagerfeld hat geschrieben:Wer die 100kg nicht 8 mal auf der Bank drückt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Karl_Lagerfeld hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Okt 2025, 16:37 Heißt das jetzt aber wenn ich jemanden 13 mal mit einem Messer steche das ich nur für gefährliche Körperverletzung angeklagt werde?
Ja.
Ich habe das damals auch erlebt.
Dutzend Tritte gegen Kopf/Oberkörper 3-4Stiche abbekommen im Jahr (2006) und der Typ wurde nur wegen Gefährl KV in Köln damals angeklagt....

Ich kriege jedes mal maximal das Kotzen wenn ich sowas lese wie Täter in Deutschland den Arsch gepudert bekommen und dann vor Gericht Straferlass bekommen weil Geständnis(Kindheit etc;)
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Shivus
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Karl_Lagerfeld hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Okt 2025, 16:37 Heißt das jetzt aber wenn ich jemanden 13 mal mit einem Messer steche das ich nur für gefährliche Körperverletzung angeklagt werde?
Für (versuchten) Totschlag muss ein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden - nach derzeitiger Rechtsgrundlage reichen mehrere Messerstiche dafür allein nicht mehr automatisch aus. In den letzten Jahren heißt die Anklage bei Messerangriffen daher immer öfter „nur“ gef-KV, nicht Totschlag.

Da kann man der Staatsanwaltschaft auch keinen Vorwurf machen. Eigentlich müsste der Gesetzesgeber nachschärfen, passiert aber nicht
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Würde mal gerne die Wissen wie viele Leute genau deswegen dann zu Selbstjustiz greifen mit dem Wissen dass die dafür bestraft werden aber der eigentliche Täter wie man weiss nix bis kaum was bekommt. :-)

Deutschland ist einfach so durch. :angery:
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Shivus hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Okt 2025, 16:51
Karl_Lagerfeld hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Okt 2025, 16:37 Heißt das jetzt aber wenn ich jemanden 13 mal mit einem Messer steche das ich nur für gefährliche Körperverletzung angeklagt werde?
Für (versuchten) Totschlag muss ein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden - nach derzeitiger Rechtsgrundlage reichen mehrere Messerstiche dafür allein nicht mehr automatisch aus. In den letzten Jahren heißt die Anklage bei Messerangriffen daher immer öfter „nur“ gef-KV, nicht Totschlag.

Da kann man der Staatsanwaltschaft auch keinen Vorwurf machen. Eigentlich müsste der Gesetzesgeber nachschärfen, passiert aber nicht
Aber hier sind doch aus meiner Laiensicht die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe gegeben?
Wieso zählt es dann als KV und nicht als versuchter Mord?
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Karl_Lagerfeld
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Shivus hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Okt 2025, 16:51
Karl_Lagerfeld hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Okt 2025, 16:37 Heißt das jetzt aber wenn ich jemanden 13 mal mit einem Messer steche das ich nur für gefährliche Körperverletzung angeklagt werde?
Für (versuchten) Totschlag muss ein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden - nach derzeitiger Rechtsgrundlage reichen mehrere Messerstiche dafür allein nicht mehr automatisch aus. In den letzten Jahren heißt die Anklage bei Messerangriffen daher immer öfter „nur“ gef-KV, nicht Totschlag.

Da kann man der Staatsanwaltschaft auch keinen Vorwurf machen. Eigentlich müsste der Gesetzesgeber nachschärfen, passiert aber nicht
Finde ich richtig übel und absolut unverständlich.
Wenn ich mehrmals mit einem Messer in eine Region steche in der lebenswichtige Organe und Arterien eng aneinander liegen, wie kann ich dann keine Tötungsabsicht haben?

Wenn ich jemandem mit einer Pistole in die Brust schieße, wird doch vermutlich ebenfalls Tötungsabsicht vorhanden sein, wieso ist es beim Messer anders?

Also als Laie kann ich das einfach nicht verstehen.
Karl Lagerfeld hat geschrieben:Wer die 100kg nicht 8 mal auf der Bank drückt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Karl_Lagerfeld hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Okt 2025, 17:00
Shivus hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Okt 2025, 16:51
Karl_Lagerfeld hat geschrieben: zum Beitrag navigieren8. Okt 2025, 16:37 Heißt das jetzt aber wenn ich jemanden 13 mal mit einem Messer steche das ich nur für gefährliche Körperverletzung angeklagt werde?
Für (versuchten) Totschlag muss ein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden - nach derzeitiger Rechtsgrundlage reichen mehrere Messerstiche dafür allein nicht mehr automatisch aus. In den letzten Jahren heißt die Anklage bei Messerangriffen daher immer öfter „nur“ gef-KV, nicht Totschlag.

Da kann man der Staatsanwaltschaft auch keinen Vorwurf machen. Eigentlich müsste der Gesetzesgeber nachschärfen, passiert aber nicht
Finde ich richtig übel und absolut unverständlich.
Wenn ich mehrmals mit einem Messer in eine Region steche in der lebenswichtige Organe und Arterien eng aneinander liegen, wie kann ich dann keine Tötungsabsicht haben?

Wenn ich jemandem mit einer Pistole in die Brust schieße, wird doch vermutlich ebenfalls Tötungsabsicht vorhanden sein, wieso ist es beim Messer anders?

Also als Laie kann ich das einfach nicht verstehen.

Weil das einfach nur purer Schwachsinn ist den sich irgendwann mal Realitätsfremde Leute ausgedacht haben und nur die das verstehen und damit ein Haufen Geld verdienen.
Aber wehe die sind selber mal in der geilen Situation und erleben sowas.Dann ist halt der ganze Theoretische Schwachsinn schnell vergessen..
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Shivus
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Re: Aktuelle Nachrichten aus aller Welt

Verstehe ich - aber wenn kein tötungsvorsatz nachgewiesen werden kann, kann es auch kein Mord sein.

Meine persönliche Einstellung dazu könnt ihr euch vorstellen, aber der Gesetzgeber belässt es halt so #05#
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