martin1986 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren26. Sep 2025, 21:46
Deine Behauptung ist schlicht falsch. Niemand kann einfach so ausgewiesen werden: Pushbacks sind illegal, die Durchführung von Asylverfahren sind Pflicht und Abschiebungen erfordern sichere Herkunftsstaaten, die zur "Rücknahme" bereit sind. Dies alles beruht auf einem fixen gesetzlichen Rahmen und ist nicht einfach nur "Auslegungssache" oder so etwas. So simpel, wie du es darstellst, ist es nur in Stammtischparolen. Um wirklich Wirkung zu entfalten braucht es umfassende Gesetzesänderungen - und zwar "normales" Recht, Verfassungsrecht und EU-Recht.
Witzig, dass man für solche Vereinfachungen hier teilweise sogar noch Zustimmung bekommt. Dann darf man sich nicht wundern, wenn rechte Politik sehr billig von vielen Medien als rechtspopulistisch abgetan werden kann.
Hör doch auf Quatsch zu erzählen.
VERORDNUNG (EU) Nr. 604/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
Artikel 13
Einreise und/oder Aufenthalt
(1)
Wird auf der Grundlage von Beweismitteln oder Indizien
gemäß den beiden in Artikel 22 Absatz 3 dieser Verordnung
genannten Verzeichnissen, einschließlich der Daten nach der
Verordnung (EU) Nr. 603/2013 festgestellt, dass ein Antragstel
ler aus einem Drittstaat kommend die Land-, See- oder Luft
grenze eines Mitgliedstaats illegal überschritten hat, so ist dieser
Mitgliedstaat für die Prüfung des Antrags auf internationalen
Schutz zuständig. Die Zuständigkeit endet zwölf Monate nach
dem Tag des illegalen Grenzübertritts.
Und solange es nicht geprüft wurde, hat erstmal niemand Recht auf Asyl. Das hat mit "Pushbacks" überhaupt nichts zu tun.
Von den abgewiesenen Antragsstellern, die sich in Deutschland aufhalten, fange ich erst gar nicht an, die Statistik habe ich hier schon oft genug gepostet.
martin1986 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren26. Sep 2025, 21:46
Auch das ist falsch. Viele Bürokratiemonster stehen direkt im Gesetz – z.B. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Dokumentationspflichten im Gesundheitswesen, Arbeitszeiterfassungspflicht, Energieeinsparverordnung, NIS-2, Transparenzregister,etc... Solange diese Gesetze bestehen, kann keine Behörde die Pflichten einfach "wegverwenden" – da braucht es Gesetzesänderungen.
Da ich mich auch schon mit dem Lieferkettengesetz innerhalb der Firma rumschlagen musste, ist das ein ganz gutes Beispiel. Der Vorgang ist unnötig aufgeblasen und könnte viel, viel einfacher gestaltet werden. Bürokratieabbau bedeutet in erster Linie nicht, dass Gesetze abgeschafft werden sollen und jeder machen kann was er möchte, sondern, dass der Weg zum Ziel vereinfacht wird.
martin1986 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren26. Sep 2025, 21:46
Und auch hier wieder daneben. Ja, die interne Struktur des BAAINBw ist auch ohne Gesetzesänderung gestaltbar - aber die eigentlichen Beschaffungsverfahren hängen an gesetzlichen Vorgaben wie Vergabe- und Haushaltsrecht. Ohne auf Gesetzesänderungen beruhenden Verfahrensänderungen lässt sich die Beschaffung kaum beschleunigen oder verschlanken.
Ich arbeite bei einem Zulieferer fürs Militär. Da muss nicht das Vergabeverfahren geändert werden, sondern wie das BAAINBw arbeitet. Was ich mit deren Mitarbeitern schon für dumme, unnötige Diskussionen hatte. Da wird lieber eine Schraube als Ersatzteil von uns gekauft, für 10€ + Kleinmengenzuschlag von 50€, als aus einem anderen Bestand, direkt bei der Bundeswehr auf Lager, eine zu nehmen, die sie in Großmengen für 10 Cent beschafft haben. Von der Dauer, bis da was durchläuft brauchen wir gar nicht anfangen. Wir haben Projekte mit denen seit 2016 laufen und sind immer noch in der Prototypen-Testphase. Und das ist kein Einzelfall und auch nur eine der kleineren Storys. Das läuft mit Polen, Frankreich, der Schweiz, den Niederlanden, Schweden, Norwegen alles viel einfacher, um nur ein paar zu nennen.
martin1986 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren26. Sep 2025, 21:46
"Milde" oder "harte" Urteile der Justiz sind keine WIllkür sondern beruhen auf gesetzlichen Vorgaben zu Strafrahmen sowie mildernden oder erschwerenden Umständen – und auf über Jahrzehnte gefestigter Rechtsprechung. Die Politik kann der Justiz nicht einfach Anweisungen geben, härter zu urteilen, das wäre ein Bruch der Gewaltenteilung. Wenn die Legislative strengere Strafen will, muss sie Gesetze ändern.
Die letzten beiden Seiten sind doch wieder das beste Beispiel. Strafen (oder eher keine Strafen) für Verbrecher, die man niemand vernünftig Denkendem erklären kann, obwohl das Gesetz was anderes hergibt. Oder rechtfertige du doch mal den Freispruch der Gruppenvergewaltigung. Zugegeben war glaube Österreich, aber ist doch bei uns das Gleiche und ist mir jetzt die unergiebige Diskussion mit dir auch nicht wert ein anderes Beispiel rauszusuchen.