H_B hat geschrieben: zum Beitrag navigieren28. Jun 2024, 12:59
Somewhere87 hat geschrieben: zum Beitrag navigieren28. Jun 2024, 12:40
Knolle hat geschrieben: zum Beitrag navigieren28. Jun 2024, 12:32
Du könntest ja sogar immer ne Flasche Schnaps dabei haben. Wenn du dann Scheiße baust, kannst du dir nochmal flott etwas Promille antrinken, um besser gestellt zu werden.
Habe mal gehört, dass man das zurückrechnen kann um genau so etwas zu verhindern.
Damit meint man vor Gericht, ob derjenige zum Tatzeitpunkt beeinträchtigt war. Was Knolle schrieb, funktioniert dann trotzdem. Du kannst ja etwas planen und dich rechtzeitig voll laufen lassen, damit du zum Tatzeitpunkt einigermaßen beschwippst bist. Reichen ja 0,5 Promille scheinbar schon aus. Wenn man regelmäßig kleinere Mengen trinkt, merkt man 0,5 wahrscheinlich nicht mal.
Das wäre dann schon wieder ein eigene Straftat für sich.
§ 323a Vollrausch
(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte.